Der Tourismus in den Alpen stehe vor grossen Herausforderungen, sagte der Bündner Martin Schmid (FDP) im Namen der Kommission. Das bestehende touristische Angebot müsse angepasst werden. In der Praxis zeige sich aber, dass bestehende Betriebe ausserhalb der Bauzone nicht ausgebaut werden könnten.

Grund dafür sei, dass das Bundesgericht Beherbergungsbetriebe nicht als standortgebunden anerkenne. Schmid sagte, ihm seien verschiedene Projekte bekannt, die deswegen nicht ausgebaut werden könnten. Nach Ansicht der UREK verhindern die geltenden Vorschriften eine massvolle touristische Entwicklung.

«Aus Sicht der Tourismusgebiete wäre es ein positives Signal, dass man hier eine Lockerung vorsehen würde – ohne die Raumplanungs-Grundsätze über Bord zu werfen», sagte Schmid. Der Ständerat folgte dem Antrag seiner Kommission diskussionslos.

Stimmt auch der Nationalrat der Motion zu, muss der Bundesrat die Bestimmungen für Bauten ausserhalb der Bauzonen so anzupassen, dass ein Hotel im Rahmen eines Umbaus oder Wiederaufbaus entsprechend den heutigen Anforderungen erweitert werden kann.

Der Bundesrat hatte sich für die Motion ausgesprochen. Die Hotels und Tourismusbetriebe in den Alpen stünden unter starkem Konkurrenzdruck, das Bedürfnis nach einer Lockerung der raumplanungsrechtlichen Vorgaben sei daher verständlich.

Nach Ansicht des Bundesrat muss jedoch eine sorgfältige und umfassende Güterabwägung vorgenommen werden. Besonderes Gewicht müsse auf den Schutz des Kulturlandes vorgenommen werden. Es gehe darum, eine attraktive Landschaft mit hohem Erholungswert zu erhalten, was insbesondere auch touristisch einen bedeutenden Wert darstelle, hielt die Regierung fest.

hotelleriesuisse und Parahotellerie Schweiz hatten im Vorfeld ebenfalls eine Annahme der Motion empfohlen. Die Ansprüche und Bedingungen für Beherbergungsbetriebe hätten sich in den vergangenen Jahren verändert, so die Begründung. Zudem fände in der Branche ein Strukturwandel hin zu weniger, dafür aber grösseren Hotelbetrieben statt. (sda/htr/it)