Der Rückgang der Verstösse gegen das Ausländerrecht könnte auf die volle Personenfreizügigkeit für acht neue EU-Staaten zurückzuführen sein, hält das Seco in seiner Mitteilung vom Freitag fest. Ab Mai 2011 galt für Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn der freie Personenverkehr.

Personenfreizügigkeit wieder eingeschränkt
Im April 2012 rief dann aber der Bundesrat die Ventilklausel an, vorläufig für ein Jahr. Die Zahl der B-Aufenthaltsbewilligungen für Bürger der acht Länder ist damit wieder beschränkt.

Seit 1. Mai und bis Ende April 2013 dürfen höchstens 2180 B-Bewilligungen erteilt werden. Im Jahr zuvor hatten 6568 Bürger der acht Staaten einen B-Ausweis erhalten.

Keine nennenswerten Veränderungen meldet das Seco in Sachen Verstösse gegen das Sozialversicherungsrecht und das Quellensteuerrecht. Gestiegen ist die Zahl der Arbeitgeber, die Angestellte mit geringen Lohnvolumen melden und für Steuern und Beiträge an Sozialwerke das vereinfachte Abrechnungsverfahren nutzen.

Weniger, aber vertiefte Kontrollen
In den Kantonen waren Kontrolleure und Kontrolleurinnen mit insgesamt 65,7 Vollzeit-Stellen gegen Schwarzarbeit im Einsatz. Im Vorjahr waren es 1,2 Stellen mehr gewesen. Kontrolliert wurden 11'130 Betriebe (9 Prozent weniger als 2010) und 33'866 Personen (8 Prozent weniger als 2010).

Der Rückgang ist nach Angaben des Seco darauf zurückzuführen, dass die Kantone zum Teil vertiefte Kontrollen durchführten. Wie schon in den Vorjahren hätten sich die Stände stark engagiert bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit.

Mit dem 2008 in Kraft getretenen Gesetz gegen die Schwarzarbeit hat der Bund schärfere Sanktionen für Arbeitgeber eingeführt. Innerhalb von fünf Jahren muss das Gesetz evaluiert werden. Das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD) wird seinen Bericht bis Ende Jahr vorlegen, wie es in der Mitteilung hiess. (npa/sda)