Die Covid-19-Pandemie fordere ausserordentliche Massnahmen, nicht nur gesundheitspolitisch, sondern auch arbeits-, sozial- und wirtschaftspolitisch, schrieb die Unia am Freitag in einem Communiqué. Denn vor allem prekär Beschäftigte und schlecht bezahlte Arbeitnehmende seien in dieser Situation besonders gefährdet.

Deshalb müsse die öffentliche Hand sofort die nötigen Massnahmen ergreifen. Dazu gehöre zum einen die Sicherung der Löhne: Sollte ein Unternehmen seine Tätigkeit reduzieren oder einstellen müssen, müsse die öffentliche Hand für die Dauer der Krise die Fortzahlung der Löhne sicherstellen.

Zudem müsse die Kurzarbeitsentschädigung «unbürokratisch ausgebaut» und auf alle Arbeitnehmenden ausgeweitet werden. Weiter fordert die Unia, dass Unternehmen, die wegen der Epidemie in Schwierigkeiten geraten, eine ausserordentliche Exportrisikogarantie oder andere Fondslösungen erhalten, damit sie keine Angestellten entlassen müssen.

Zur Finanzierung dieser beiden Massnahmen fordert die Unia die Schaffung eines Krisenfonds in der Höhe von vier Milliarden Franken. Das entspreche einem Prozent der gesamten Lohnsummen. Der Fonds müsse sofort zur Verfügung gestellt werden.

Des Weiteren fordert die Unia, dass die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld für über 50-Jährige «per sofort» um 200 Tage verlängert werden soll. Und es brauche ein Stabilisierungsprogramm für besonders betroffene Branchen, eine aktive Geldpolitik der Nationalbank und mittelfristig nachhaltige Investitionen in den Gesundheitsbereich. (sda)