Am gestrigen Dienstag fand die letzte Sitzung der Steuerungsgruppe statt. «Dabei haben wir die Beratungen über einen Gesetzesentwurf mit den zugehörigen Ausführungsbestimmungen abgeschlossen», sagte Stephan Scheidegger, Stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE), der Nachrichtenagentur sda.

Dieser Gesetzesentwurf und die Ausführungsbestimmungen würden auch die Grundlage für die Vernehmlassung bilden, die der Bundesrat gemäss der bestehenden Planung noch vor den Sommerferien eröffnen sollte.

Nur noch «Warme Betten» bewilligt
Die Fragen, die bereits Gegenstand der Verordnung bildeten, würden auch ins Gesetz einfliessen, sagte Scheidegger weiter. Zentral werde sein, welche neuen Zweitwohnungen noch bewilligt werden könnten. Und dabei sei klar, dass nur noch bewirtschaftete, also so genannte «warme Betten» bewilligt werden dürften.

In der Verordnung sei auch ein Bestandesschutz für altrechtliche Bauten festgehalten worden. «Vom Grundsatz gehen wir davon aus, dass dies so bleiben wird», sagte Scheidegger. Diskutiert worden sei die Frage, ob allenfalls geringfügige Erweiterungen von altrechtlichen Bauten zugelassen werden sollten.

Gemäss der geltenden Verordnung sind Wohnungen, die vor der Abstimmung vom 11.März 2012 bereits bestanden oder rechtskräftig bewilligt waren, im Rahmen der vorbestandenen, anrechenbaren Bruttogeschossfläche und unter Vorbehalt bestehender Nutzungseinschränkungen von Erst- in Zweitwohnungen umgenutzt werden können.

Bei den neuen Wohnungen sei schon in der Verordnung festgehalten worden, dass so genannte strukturierte Beherbergungsformen zulässig seien.

Dritte Kategorie angedacht
Neu angedacht worden sei von der Steuerungsgruppe, dass allenfalls eine dritte Kategorie zugelassen würde. Voraussetzung dafür wäre, dass die Wohnungen auf einer anerkannten Plattform zur Vermietung angeboten würden. Dazu müssten Kriterien festgelegt werden, damit gewährleistet werde, dass die Wohnungen nur «warme Betten» beinhalten.

Die Umnutzung von Hotelbetrieben, die nicht mehr wirtschaftlich weitergeführt werden können, sei in der Verordnung noch festgeschrieben worden. Im Gesetzesentwurf sei dieser Passus nun zunächst weggefallen. «Wir werden aber noch einmal vertieft prüfen, ob diese Bestimmung aus der Verordnung so oder allenfalls modifiziert für den Vernehmlassungsentwurf beibehalten werden soll», sagte Scheidegger weiter. (npa/sda)