Der Schutz des altrechtlichen Bestandes an Wohnungen und Gebäuden habe oberste Priorität, teilte der Baumeisterverband am Donnerstag mit. Das bedeutet, dass Wohnungen, die vor der Abstimmung vom 12. März letzten Jahres bestanden, in der Nutzung grundsätzlich frei bleiben sollen. Vorbehalten wären allfällige bereits verfügte Einschränkungen auf kantonaler oder kommunaler Ebene.

Per Saldo geben die Bündner Baumeister dem Bundesrat für den Entwurf des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen keine schlechten Noten. Der Bundesrat sei auf dem richtigen Weg, heisst es.

Der Baumeisterverband betont seiner Stellungnahme aber auch, dass durch die Annahme der Zweitwohnungsinitiative bis 800 der rund 5000 Stellen im Bauhauptgewerbe verloren gehen. Im gesamten Baugewerbe, das heisst einschliesslich Gipser, Schreiner oder Maler, gehen nach Schätzungen der Bündner Baumeister etwa 2500 Stellen verloren. (av/sda)