Der Zürcher Stadtrat hat dem Gemeinderat am Montag eine entsprechende Anpassung der Bau- und Zonenordnung (BZO) unterbreitet. Davon betroffen sind etwa Business-Apartments oder Wohnungen, die über Vermietungsportale wie Airbnb vermietet werden, wie der Zürcher Stadtrat am Montag mitteilte. Nun muss der Zürcher Gemeinderat über die Festsetzung dieser BZO-Teilrevision entscheiden.

Nachdem der Stadtrat 2018 den umfangreichen Bericht «Zweitwohnungen Stadt Zürich» vorgelegt hatte, beschloss der Gemeinderat im Januar 2020 eine Nachfrist für die Erarbeitung einer Vorlage zur ursprünglichen Motion von 2009, um Erstwohnungen zu schützen.

Keine Einschränkung für die Hotellerie
Eine Mehrheit des Gemeinderats wollte auch, dass Hotelnutzungen nicht mehr dem Wohnanteil angerechnet werden können. Der Stadtrat hat sich jedoch für die Umsetzung ohne eine solche Einschränkung der Hotellerie entschieden, da er eine nutzungsplanerische Regulierung oder räumliche Einschränkung von Hotelnutzungen als nicht sinnvoll erachtet.

Er sieht zum einen ist eine gewisse Heterogenität innerhalb der Wohnzonen aus siedlungspolitischer, aber auch kultureller, touristischer und wirtschaftlicher Sicht durchaus erwünscht. Zum anderen wäre eine schlüssige Ausnahmeregelung nur schwierig zu definieren und zu begründen.

In der Stadt Zürich gibt es rund 8400 Zweitwohnungen. Das sind 3,8 Prozent der Wohnungen. Nicht zu den Zweitwohnungen zählen unter anderem Wohnungen, die von Personen mit Wochenaufenthalt oder von Studierenden gemietet werden. (sda/htr)