Neben gezielten Angriffen seien auch Naturkatastrophen eine Gefahr für die kulturellen Erbstätten, schreibt das Bundesamt für Kultur (Bak) am Freitag in einer Mitteilung. Der Bundesrat hat daher eine Strategie zum Schutz des gefährdeten Kulturerbes bis 2023 ausarbeiten lassen.

Die Schweiz habe zum Beispiel das nötige Fachwissen für den Wiederaufbau und die Sanierung von Kulturerbestätten, welches durch Konflikte oder Katastrophen zerstört wurde. Dieses Wissen und die Erfahrungen im Bereich des Kulturerbeschutzes soll sie der internationalen Gemeinschaft zur Verfügung stellen.

Weiter soll die Schweiz eine Vorbildfunktion anstreben und beispielsweise einen fortschrittlichen Rechtsrahmen zum Schutz des Kulturerbes aufrecht erhalten. Zudem soll sich die Schweiz für den Einsitz in den Führungsorganen von relevanten internationalen Organisationen wie der Uno und Unesco bewerben. Die Strategie soll anhand eines Aktionsplans unter der Federführung einer interdepartementen Arbeitsgruppe umgesetzt werden.

Die Schweiz sei das erste Land, das eine gesetzliche Grundlage für die vorübergehende Aufnahme von bedrohten Kulturgütern aus dem Ausland geschaffen habe, schreibt das Bak. Sie habe bereits gefährdete Kulturgüter beherbergt, beispielsweise wurden während des spanischen Bürgerkriegs Werke des Prado-Museums in Madrid vorübergehend in einem Museum in Genf aufgenommen.

Ein Kulturerbe hat gemäss Bak für die Widerstandsfähigkeit einer Bevölkerung eine wichtige Bedeutung. Wenn Kulturerbestätten wieder aufgebaut und Kulturgüter an die Bevölkerung zurückgegeben werden, helfe dies der Wahrung des kollektiven Gedächtnisses, beim Wiederfinden der Identität und dem sozialen Frieden. (sda)