Das könne etwa als Anhang, Zusatz oder Protokoll beider Seiten geschehen. Falls erforderlich, könne auch der Vertrag in einzelnen Punkten noch einmal abgeändert werden.

Wegen dieser Klärungen solle mit den nächsten Schritten zur Ratifizierung des bereits unterzeichneten Vertrags durch den deutschen Bundestag vorerst gewartet werden, sagte Ramsauer am Montag in Berlin. Zuvor hatte er dort Vertreter aus dem Bundesland Baden-Württemberg getroffen.

In Südwestdeutschland gibt es massive Proteste gegen den Vertrag. Er sieht vor, dass Anflüge auf den Flughafen Zürich am Abend früher als heute über die Schweiz statt über deutsches Gebiet geführt werden. Kritiker monieren, Südbaden werde nicht nachhaltig von Fluglärm entlastet. 

UVEK findet Nachverhandlungen nicht erforderlich
Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sieht Nachverhandlungen zum Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland als nicht notwendig, wie das UVEK in einer ersten Stellungnahme gegenüber der sda vom Montag schreibt. Für die Klärung der von deutscher Seite aufgetauchten Fragen sei man aber offen.

Auch solle der Fahrplan nicht geändert werden: Wie angekündigt werde dem Bundesrat die Botschaft zum Staatsvertrag Ende Jahr zur Verabschiedung an das Parlament unterbreitet. Danach liege die Sache in den Händen des Parlaments (npa/sda)