Angesichts der steigenden Zahl von neuen Ansteckungen mit dem Coronavirus seien die kantonalen Gesundheitsverantwortlichen weiterhin für eine Regulierung von Grossveranstaltungen. Denn diese könnten massgeblich zu einer weiteren Verbreitung des Virus beitragen.

Auf der Grundlage der epidemiologischen Entwicklung solle im November über eine allfällige Verlängerung entschieden werden. Für eine Verlängerung spreche unter anderem die noch sehr labile epidemiologische Lage. Die Herbstmonate sollen laut GDK genutzt werden, um Erfahrungen mit grösseren Veranstaltungen mit mehreren hundert Besuchenden zu sammeln. Grossveranstaltungen sind noch mindestens bis am 31. August verboten.

Für einheitlichen Bewilligungsrahmen
Ein weiterer Vorschlag des Bundesrats – die ersatzlose Streichung der bundesrechtlichen Vorgaben zu Grossveranstaltungen ohne einen einheitlichen Bewilligungsrahmen per Ende August – wäre für die GDK keine Option. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen hätten meist einen überregionalen Charakter.  Der dritte Vorschlag des Bundesrates – die Einführung einer Bewilligungspflicht auf kantonaler Ebene – würde aus Sicht der GDK vielschichtige Vollzugsprobleme nach sich ziehen.

Sollte sich der Bundesrat trotzdem für eine solche Bewilligungspflicht aussprechen, müsse der Bund in einer Verordnung Rahmenbedingungen setzen und zusammen mit den Kantonen sowie der Sport- und Kulturbranche schweizweit einheitliche und rechtsgleiche Bewilligungskriterien erarbeiten, forderte die GDK. Diese sollen eine einheitliche Umsetzung gewährleisten.

Sorge wegen Verlusten von Spitälern
Sorge bereiten den kantonalen Gesundheitsverantwortlichen weiterhin auch die finanziellen Verluste, die durch den vom Bund angeordneten Behandlungsstopp in den Spitälern oder Pflegeheimen entstanden sind. Hier erwartet die GDK eine faire Regelung, bei welcher der Bund einen Teil mitträgt.

Nötig sei zudem eine kostendeckende Vergütung der Spitäler, Heime und Spitex, die aufgrund der Schutzmassnahmen Mehrausgaben auswiesen. Kantone und Krankenversicherer würden hier gemeinsam in der Pflicht stehen, hiess es. (sda)