Das Stimmvolk der Gemeinde Fiesch hat an der Urversammlung vom 7. Dezember die neue Vorlage des Kurtaxenreglements einstimmig angenommen. Die neue Kurtaxenregelung beinhaltet ein System mit einer pauschalen Abrechnung für Ferienwohnungen. Die durchschnittliche Belegungsrate der Ferienwohnungen dient als Grundlage für die Berechnung der Pauschale. Diese ergibt sich aus der Gesamtzahl der Übernachtungen in den Zweitwohnungen, geteilt durch die Anzahl der Betten. Hotellerie, Gruppenunterkünfte und Campings rechnen weiterhin effektiv ab.

Das positive Resultat der Abstimmung sei ein weiterer Meilenstein für ein rechtsgültiges Kurtaxenreglement in allen sechs Destinationsgemeinden der Aletsch Arena. Gemeindepräsident Bruno Margelisch anerkennt die Unterstützung der Bevölkerung: «Die Abstimmung zeigt, dass sich die Bevölkerung weiter für den Tourismus in der Region und für gesicherte rechtliche Grundlagen der Tourismusfinanzierung einsetzt. Dies ermöglicht die Weiterführung einer strategischen, qualitätsvollen und bedürfnisorientierten Angebots- und Tourismusentwicklung in der Region.» 

Bundesgerichtsentscheid als Ursprung
Bundesgerichtsentscheiden vom September bestätigten die Kurtaxenreglemente in den Gemeinden Riederalp und Bettmeralp. Fünf von sechs Destinationsgemeinden der Aletsch Arena verfügen damit über ein rechtsgültiges Reglement. In der Gemeinde Fiesch wurde die Beschwerde gegen Artikel 6 des Kurtaxenreglements vor Bundesgericht angenommen. Damit wurde der entsprechende Artikel, in welchem die durchschnittlichen jährlichen Belegungsgrade von Zweitwohnungen zur Ermittlung der Kurtaxenpauschalen festgelegt sind, aufgehoben. [RELATED]

Die Argumentation des Bundesgerichts stützte in allen Urteilen auf die durch die HES-SO und im Auftrag der Gemeinden der Aletsch Arena durchgeführte Umfrage von 2022. Diese ermittelte die durchschnittlichen Belegungsgrade in den Gemeinden der Aletsch Arena nach wissenschaftlichen Grundsätzen. Die Resultate der Umfrage zeigten, dass entgegen den Belegungsgraden im Reglement, die Zweitwohnungen auf der Fiescheralp durchschnittlich weniger häufig belegt sind als im Dorf. Damit war die Gemeinde aufgefordert, die Belegungsgrade im Verhältnis der Sektoren (Dorf und Fiescheralp) entsprechend anzupassen.

Der Gemeinderat hat aufgrund der Erkenntnisse aus den Bundesgerichtsurteilen vom September eine neue Vorlage der durchschnittlichen Belegungsgrade erarbeitet. Im nächsten Schritt erfolgt die Eingabe der Grundlagen beim Kanton und deren Homologation durch den Staatsrat. Mit dem Entscheid des Staatsrats ist das Kurtaxenreglement vollständig rechtsgültig. (mm)

Über die Aletsch Arena AG
Die Aletsch Arena AG vermarktet das Gebiet rund um die Riederalp, Bettmeralp und Fiesch-Eggishorn. Sie führt im Auftrag der Gemeinden Mörel-Filet, Riederalp, Fiesch, Bettmeralp, Fieschertal und Lax, der Aletsch Bahnen und dem Verein Aletsch Tourismus die Aufgaben Information, Animation, Werbung und Verkauf für den örtlichen Tourismus in der Aletsch Arena aus. Daneben übernimmt der Verein Aletsch Tourismus die Interessenvertretung gemäss dem kantonalen Tourismusgesetz. Die Aletsch Arena AG zählt zu den grössten Tourismusunternehmen im Wallis.