Das BAG wolle mit Postauto und SBB, den Systemführern im öffentlichen Verkehr, besprechen, wie in solchen Fällen zielführend vorgegangen werden könne, sagte BAG-Sprecher Yann Hulmann am Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Möglich sei beispielsweise das Aufhängen entsprechender Informationsflyer oder -plakate. Zuvor berichtete das Schweizer Radio SRF über die Gespräche. Ein absolutes Verbot für das Essen und Trinken soll es gemäss SRF nicht geben.

Das BAG wird mit den Partnern zudem über die Rolle des Fahrpersonals sprechen. Bei Fällen, in denen diese Ausnahme offensichtlich für längere Mahlzeiten oder Trinkgelage missbraucht werde, müssten vom Bahnpersonal analog der Maskenpflicht behandelt werden, sagte Hulmann. Das heisst, die Passagiere darauf ansprechen und wenn nötig büssen.

Es handle sich aber um Ausnahmen, sagte Hulmann, es sei kein allgemeines Verhalten. Viele solcher Fälle seien nicht gemeldet worden. Dem pflichten auch die SBB bei. Insgesamt werde die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr weiter gut eingehalten, wie sie auf Anfrage mitteilten.

«Zum Verzehr eines kleines Picknicks» dürfe die Maske gemäss den Erläuterungen der Covid-Verordnung für eine kurzzeitige Konsumation abgenommen werden. Ein «kleiner Teil der Reisenden» würde diese Ausnahme über die Massen strapazieren. Deswegen würden nun kommunikative Massnahmen geprüft. (sda og)