Zur Abstimmung kommt es, weil die Jungsozialisten und die Jungparteien der Grünen und Grünliberalen das Referendum gegen die Vorlage ergriffen. Der Kantonsrat hatte das Verhüllungsverbot Ende 2017 mit den Stimmen von SVP und CVP knapp beschlossen. Die FDP und das linksgrüne Lager waren dagegen.

Komplizierte Vorschrift
Bestraft werden soll künftig, wer im öffentlichen Raum sein Gesicht verhüllt, sofern die Person damit «die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden bedroht oder gefährdet». Ob eine solche Bedrohung oder Gefährdung vorliegt, wäre in jedem einzelnen Fall zu beurteilen.

SVP-Kantonsräte erhoffen sich vom Verbot eine klare präventive Wirkung. Auch CVP-Vertreter sprachen sich im Rat dafür aus: Eine solche Ausdehnung des bestehenden Vermummungsverbots mache Sinn und entspreche einem Bedürfnis der Bevölkerung. Der Kantonsrat beschloss das Verbot mit 57 zu 55 Stimmen.

Für Gegner unnötig und unwirksam
Die Gegner - FDP, SP, Grüne und GLP - sprachen von einem «Gesetz für die Galerie». Justiz- und Polizeidirektor Fredy Fässler (SP) bezeichnete das Verbot als unnötig und unwirksam. Das Referendumskomitee aus Juso, Jungen Grünen und Jung-GLP warnte, rechtskonservative Parteistrategen wollten mit dem Verbot einen Keil in die St. Galler Bevölkerung treiben.

Das Verhüllungsverbot passe ins Mittelalter, aber nicht in einen offenen und modernen Kanton, kritisierten die Gegner. Zudem wohnten im Kanton höchstens ein paar wenige Burkaträgerinnen. Das Verbot würde vor allem arabische Touristinnen treffen. (sda)