Der Verteidiger des Ex-Buchhalters, Urs Rudolf, bestätigte am Montag gegenüber der Nachrichtenagentur sda einen Bericht der Neuen Obwaldner Zeitung. Die Berufung sei vorsorglich zur Wahrung der Fristen erfolgt. Sein Mandant könne das Urteil jederzeit akzeptieren. Der Entscheid dazu sei noch nicht gefallen, sagte Rudolf weiter.

Gemäss dem erstinstanzlichen Urteil investierte der Mann als Buchhalter der Titlisbahnen von 2009 bis 2010 mit 24 Transaktionen rund 10 Mio. Franken Firmengeld auf asiatische Konten, ohne dass er die Kompetenz dazu gehabt hat. Dem Buchhalter wurden von dubiosen Geschäftspartner am Telefon hohe Renditen versprochen.

Das Obwaldner Kantonsgericht verurteilte den Mann im Februar 2013 wegen mehrfacher Veruntreuung und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Zwei Jahre davon sollen bedingt bei einer Probezeit von drei Jahren vollzogen werden. Der Mann hat die Chance, das unbedingte Jahr in Halbgefangenschaft abzusitzen.

Der Verteidiger ist mit dem Urteil in einem zentralen Punkt allerdings unzufrieden. Sein Mandant habe sich zu keiner Zeit persönlich bereichern, sondern das Geld zu Gunsten seines Arbeitgebers anlegen wollen, sagte Verteidiger Urs Rudolf weiter.

Die Obwaldner Kantonsrichter glaubten ihm dies jedoch nicht. Bei der Urteilsverkündung im Februar erklärte Gerichtspräsident Guido Cotter, der Beschuldigte habe finanzielle Vorteile für sich erzielen und seine zuvor eigenen und verlorenen Investitionen retten wollen. Der Buchhalter sei sich der Unrechtmässigkeit seines Tuns bewusst gewesen. Deshalb habe er Urkunden gefälscht und das Ganze geheim gehalten. (npa/sda)