Auf der eigens für die Abwicklung des SkyWork-Konkurses eingerichteten Internetseite schreibt das Betreibungs- und Konkursamt Bern-Mittelland, es werde den Plan den Gläubigern zur Einsicht auflegen und die Auflage publizieren.

Die Erstellung des Plans nehme viel Zeit in Anspruch, weil das Konkursverfahren im Fall von SkyWork komplex sei und die Anzahl der Gläubiger hoch. Es gebe mehr als 1000 Gläubiger.

Der Kollokationsplan zeigt auf, welche Forderungen zugelassen werden und in welcher Rangordnung sich die Gläubiger befinden. Er kommt zum Zug, wenn in einem Konkursverfahren nicht alle Forderungen von Gläubigern befriedigt werden können.

Jeder Gläubiger, dessen Forderung im Kollokationsplan ganz oder teilweise abgewiesen wird, erhält laut Konkursamt eine Spezialverfügung. Die Gläubiger haben das Recht, innert 20 Tagen nach der Publikation der Auflage Klage gegen den Kollokationsplan zu erheben. Zu gegebener Zeit will das Amt eine erste Schätzung der zu erwartenden Konkursdividende mitteilen.

SkyWork Airlines stellte am 29. August 2018 den Betrieb ein. Elftausend Passagiere blieben auf Tickets sitzen. Die Flughafen Bern-Belp AG verlor einen ihrer besten Kunden. Sie hat als Reaktion auf den SkyWork-Konkurs die Fluggesellschaft Flybair gegründet und will mir ihr ab Mai dieses Jahres in die Luft. (sda)