Mit dem Ersten Weltkrieg schlitterte die Schweizer Hotellerie in eine Krise. Die sogenannte Bedürfnisklausel war eine von mehreren Hilfsmassnahmen für die Hotellerie: Ab 1915 war eine behördliche Bewilligung für neue Hotels vorgeschrieben. Dies sollte verhindern, dass ein Überangebot an Hotelbetrieben die Krise noch verstärkte.
Der Bundesrat hatte die Bedürfnisklausel immer wieder verlängert. So auch für die Zeit von 1949 bis 1951. Auch für die folgenden vier Jahre wollte er die Bewilligungspflicht beibehalten. Der Landesring der Unabhängigen (LdU) war allerdings dagegen. Er unterlag in den Räten und ergriff daraufhin das Referendum. Der LdU bezeichnete die Verlängerung als «Verewigung des Vollmachtenregimes» und als «schädlichen Eingriff in die Handels- und Gewerbefreiheit». Dieser hemme die Entwicklung einer modernen, innovativen Hotellerie. Die Schweiz sei unter der Ägide des «Hotelbauverbots» zu einem eigentlichen «Hotelmuseum und Antiquariat» verkommen.[RELATED]
«Anpassungsprozess in geordnete Bahnen lenken»
Die Schweizer Hotel-Revue, wie die htr hotelrevue damals hiess, befürwortete die Verlängerung der Klausel. Die wichtigste verfassungsmässige Voraussetzung, «die Gefährdung unseres Wirtschaftszweigs in seinen Existenzgrundlagen», sei gegeben, hiess es in einem Artikel vom Januar 1952. «Man kann den Hotelhilfsmassnahmen die Anerkennung nicht versagen, dass es dank ihnen gelungen ist, grosse Teile der Hotellerie durch drei Jahrzehnte Krieg und Krise am Leben zu erhalten.» Damit sei es gelungen, einen «Anpassungsprozess in geordnete Bahnen» zu lenken. Andernfalls wären zahllose Hotelunternehmungen in den Konkurs getrieben worden. Zahlreiche Hotelbauten würden dadurch nutzlos, hiess es in dem Beitrag weiter. Und: «Ein finanzieller Zusammenbruch der Hotellerie in den Fremdenverkehrsregionen hätte zu einer Erschütterung des Kreditsystems führen müssen, deren Wellen sich auf die ganze Volkswirtschaft fortgepflanzt hätten.»
Doch das Stimmvolk entschied am 2. März 1952 anders: Knapp 54 Prozent lehnten die Bedürfnisklausel ab, die Stimmbeteiligung lag unter 40 Prozent.
Am 6. März 1952 kommentierte die Hotel-Revue: «Das Mehr von 43 000 Stimmen ist nicht überwältigend für eine Vorlage, die – freilich nicht der Wahrheit entsprechend – mit dem Odium des Verbotscharakters behaftet war und gegen die vom Landesring und der Migros mit – gelinde gesagt – wenig wählerischen Mitteln gekämpft wurde.»
Die Schweizer Hotel-Revue hatte das Ergebnis erwartet
«Im Moment, da einzelne kantonale Parteien Stimmfreigabe oder gar Verwerfung beschlossen hatten, haben wir ein negatives Resultat erwartet», fuhr die Hotel-Revue fort. «Dass die verwerfende Mehrheit nicht grösser ausfiel, war für uns eher eine Überraschung.» Nun befürchtete die Hotel-Revue, dass weitere Hilfsmassnahmen für die Hotellerie unter Beschuss geraten könnten. So hielt sie vorsorglich fest, der Bundesfiskus sei in 29 Jahren durch Interventionen zur Sanierung von in Not geratenen Hotels lediglich mit 9,5 Millionen Franken belastet worden. Das sei im Verhältnis zum Erfolg nicht ungebührlich.[DOSSIER]