Das Bezirksgericht Vevey kam zum Schluss, dass die angeklagte Restaurantleiterin ihre Sorgfaltspflicht nicht verletzt hat. [RELATED]

Die Staatsanwaltschaft hatte 30 Tagessätze à 50 Franken auf Bewährung wegen fahrlässiger Brandstiftung gefordert. Sie war der Ansicht, dass die Angeklagte ihr Personal nicht ordnungsgemäss im Umgang mit den neuen Fondue-Rechauds geschult hatte.

Das Bezirksgericht Vevey liess diese Argumente am Dienstag bei der Urteilsverkündung nicht gelten. Die Staatsanwaltschaft will in Berufung gehen.

Das Feuer war in der Nacht vom 18. auf den 19. September 2022 ausgebrochen und hatte den Selbstbedienungsraum im dritten Stock, das Restaurant im vierten Stock und den Lift zerstört. (keystone-sda)