(Keystone-SDA) Ein Schwyzer Wirt weigerte sich während der Pandemie, die Covid-Zertifikate seiner Gäste zu kontrollieren. Die Schwyzer Justiz trat auf die Beschwerde gegen den Schliessungsentscheid nicht ein. Nun muss das Schwyzer Verwaltungsgericht auf Geheiss des Bundesgerichts prüfen, ob der Betrieb des Wirtes zu Recht geschlossen wurde. 

Das Verwaltungsgericht begründete seinen Nichteintretens-Entscheid von Ende April 2022 damit, dass es an einem aktuellen Interesse fehle. Mitte und Ende September 2021 hatte die Schwyzer Polizei zweimal festgestellt, dass der Besitzer eines Restaurants in Muotathal die Covid-Zertifikate der Gäste nicht prüfte. Diese Massnahme wurde durch eine Covid-19-Verordnung am 13. September 2021 eingeführt und blieb in Schwyz bis am 8. Februar 2022 in Kraft. Das Restaurant wurde im Oktober 2021 von den Behörden für sieben Tage geschlossen.

In einem am 14. März veröffentlichten Urteil hält das Bundesgericht fest, dass es sich bereits mehrfach zu kantonalen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Epidemie geäussert habe.

Ähnliche Fälle möglich
Auch wenn diese Fälle nicht mehr aktuell seien, führe dies nicht unbedingt dazu, den Beschwerdeführern jedes schutzwürdige Interesse abzusprechen. In der Tat könnten sich diese Fragen in Zukunft erneut stellen.

Das Bundesgericht führt in seinen Erwägungen aus, dass es sich bislang nicht zur Frage der Vereinbarkeit der Pflicht zur Vorlage eines Covid-Zertifikats mit der Wirtschaftsfreiheit habe äussern müssen. Entgegen der Auffassung der Schwyzer Justiz sei dies kein Einzelfall.