Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum sind ab Dienstag verboten. Untersagt sind auch Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen, wie die Staatskanzlei Solothurn am Montag mitteilte. Für Gemeindeversammlungen, für Sitzungen der kantonalen und kommunalen Parlamente sowie für politische und zivilgesellschaftliche und Unterschriftensammlungen würden Ausnahmen bestehen.

An privaten Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis, die nicht in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben stattfinden, dürfen höchstens 15 Personen teilnehmen.

In Bars- und Clubbetrieben sowie Diskotheken und Tanzlokalen wird die Zahl der Anwesenden auf 50 Personen beschränkt. An einem Tisch in Restaurants und Barbetrieben dürfen höchstens vier Personen sitzen. Neu gilt ab Dienstag auch eine Maskenpflicht bei gewerbsmässigen Personentransporten.

Die Massnahmen sind gemäss Regierungsrat zur Eindämmung der Pandemie «unumgänglich». Allein übers Wochenende wurden im Kanton 278 neue positive Fälle registriert. (sda)