Die Hess Immobilien AG vom Thurgauer Nationalrat Hermann Hess, Inhaber von Hess Immobilien und Hauptaktionär der Schweizerischen Bodenseeschifffahrt, will das touristische Angebot in Romanshorn und der Region mit einem Hotelneubau verbessern. Das Amriswiler Unternehmen will dazu ein 3'900 Quadratmeter grosses Landstück der Hafenpromenade für 2'047'500 Franken erwerben, wie die Stadtverwaltung von Romanshorn am Freitag in einer Mitteilung schreibt.
Nach intensiven Verhandlungen hätten sich der Stadtrat und die Investorin nun gefunden und die Eckwerte des Geschäftes bereinigt, so dass beide Parteien am Freitag den Vertrag auf dem Grundbuchamt unterzeichnen konnten.
120 bis 150 neue Hotelzimmer geplant
Vereinbart wurde, dass sich die Investorin zum dauerhaften Betrieb einer Hotelanlage samt Restauration verpflichtet. Mit einer Dienstbarkeit entlang des Hafenbeckens sichert sich die Stadt einen zehn Meter breiten Streifen mit öffentlichem Zugangs- und Wegrecht für die öffentliche Hafenpromenade.
Die gemeinsam erarbeiteten Rahmenbedingungen sollen einerseits die Nutzung klar absichern und andererseits den wirtschaftlichen und langfristigen Betrieb eines Hotels samt Restauration mit rund 120 bis 150 Zimmern ermöglichen.
Rückkaufsrecht bei Verzögerungen
Mit dem Verkauf schaffe die Stadt Romanshorn Voraussetzungen für einen prosperierenden Hotelbetrieb an ausgezeichnet erschlossener Lage, was auch regelmässige langfristige Investitionen in den Unterhalt attraktiv und sinnvoll mache, wie es laut Communiquée weiter heisst.
Gleichzeitig habe sich die Stadt abgesichert für den Fall, dass acht Jahre nach dem Kauf die Bauarbeiten für das Hotel noch nicht begonnen hätten. Dann besteht ein absolutes Rückkaufsrecht.
Ebenso besitzt Romanshorn während 25 Jahren ein Rückkaufsrecht, wenn Vertragspflichten wie zum Beispiel eine zügige Umsetzung des Vorhabens verletzt werden. Andererseits kann die Investorin das Areal auch bis zur Baubewilligung jederzeit zurückgeben.
Konkrete Baupläne erst nach einer Volksabstimmung
Der Stadtrat will dem Stimmvolk den Grundsatzentscheid über den Landverkauf vorlegen, um unnötige Entwicklungskosten zu verhindern, heisst es weiter. So wird das Volk am 24. September über den Verkauf des östlichen Teils des ehemaligen Güterschuppenareals entscheiden – und nicht über ein Bauprojekt.
Ein solches stünde an der Abstimmungnicht zur Diskussion, schreibt die Stadt. Bestehende Skizzen und Studien hätten den Charakter einer Idee und keinen Einfluss auf das wirkliche Ergebnis des anstehenden qualitätssichernden Planungsverfahrens, das die Hess Immobilien AG erst nach der Weichenstellung am 24. September in Angriff nehmen werde. In einem mehrstufigen Verfahren mit Architekturwettbewerb soll ein qualitativ hochstehendes Projekt entstehen. (htr/npa)