Von der Schliessung ausgenommen sind Verkaufsstellen für Lebensmittel, Tiernahrung, Apotheken, Drogerien und Tankstellen, wie Sicherheitsdirektorin Kathrin Schweizer (SP) an der Medienkonferenz des Regierungsrats vom Sonntag erklärte.

Geschlossen werden zudem alle Gastro- und Veranstaltungsbetriebe, von Restaurants über Hotels bis zu Sport- und Unterhaltungsstätten.

Schweizer rief die Bevölkerung zur Besonnenheit auf. Die Grundversorgung sei sichergestellt, Hamsterkäufe seien nicht notwendig und unter dem Strich unsolidarisch, sagte sie.

Bei den Schulen und weiteren Institutionen für Kinder geht Baselland weniger weit als andere Kantone. So bleiben die Kindertagesstätten offen, wie Bildungs-, Kultur- und Sportdirektorin Monica Gschwind (FDP) sagte.

Zur Sicherstellung der Spitalversorgung wird der Kantonsspitalstandort Bruderholz an der Kantonsgrenze zu Basel-Stadt zum «Referenzspital Covid-19» erklärt, wie Gesundheitsdirektor Thomas Weber (SVP) erklärte. In den Gemeinden Münchenstein und Lausen würden Mitte der kommenden Woche zusätzliche Abklärungszentren für Coronavirus-Tests eingerichtet. In den anderen kantonalen Spitälern in Liestal und Laufen soll die Grundversorgung sichergestellt werden, das heisst ohne Einschränkungen durch Covid-19-Behandlungen.

Um die wirtschaftlichen Folgen bewältigen zu können, sucht die Regierung in der kommenden Woche das Gespräch mit Vertretern der Wirtschaft und der Arbeitnehmer. Ziel sei es, ein wirksames Massnahmenpaket zu schnüren, sagte Finanzdirektor Anton Lauber (CVP). Der Kanton stehe finanziell gut genug da, um betroffene Unternehmen unterstützen zu können.

Keine Absprachen mit Nachbarkantonen
Der Kanton Baselland hat diese Massnahmen nicht mit den Nachbarkantonen abgesprochen. Der Kanton sehe sich in einer Notsituation, in der jede Minute zähle, sagte Gesundheitsdirektor Weber. Deshalb habe man mit dem Beschluss weiterer Massnahmen nicht bis zur ordentlichen Regierungsratssitzung vom Dienstag gewartet.

Um diese Massnahmen umsetzen zu können, hat die Regierung die Notlage gemäss des kantonalen Gesetzes über den Bevölkerungsschutzes und Zivilschutzes erklärt. Die Massnahmen gelten ab Montagmorgen 6 Uhr und dauern vorerst bis 30. April. (sda)