Im Oktober 2021 verurteilte ein Pariser Gericht Booking.com zu einer Busse von rund 1,2 Millionen Euro. Das Portal hatte Daten über touristische Unterkünfte verspätet geliefert, darunter die Zahl der Vermietungstage. Paris benötigte diese Angaben, um die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren. [RELATED]
Paris hatte mehr als 150 Millionen Euro verlangt. Das Gericht setzte die Busse tiefer an, weil Booking.com die Daten letztlich geliefert hatte. Der Fall zeigte, wie stark Städte bei der Kontrolle von Kurzzeitvermietungen auf digitale Plattformen angewiesen sind.
Booking-Sammelklage
Fünf Jahre später beschäftigt Booking.com die europäische Justiz erneut wegen seiner Vertragsbedingungen gegenüber Hotels. Die Stiftung Stichting Hotel Claims Alliance weitete ihre Sammelklage in Amsterdam 2026 auf 10'783 Betriebe aus, darunter mehrere hundert aus der Schweiz. Rund 18'000 hatten sich nach Angaben der Initianten registriert.
«Heute vor fünf Jahren»
In der Serie blicken wir auf Ereignisse zurück, die den Schweizer Tourismus und seine Infrastruktur 2016 prägten. Die Beiträge zeigen, welche Entwicklungen damals angestossen und welche Erwartungen damit verbunden wurden.
Im Zentrum stehen Bestpreisklauseln aus den Jahren 2004 bis 2024. Die Hotels werfen Booking.com vor, ihre Preisgestaltung eingeschränkt zu haben, und fordern Schadenersatz. Booking.com weist den Vorwurf zurück.
Der Europäische Gerichtshof entschied 2024, dass solche Klauseln nicht ohne Weiteres als notwendige Nebenabreden eingestuft werden können. Über die Schadenersatzforderungen ist damit nicht entschieden. Das Pariser Urteil und die Sammelklage betreffen unterschiedliche Rechtsfragen. Gemeinsam zeigen sie, wie umstritten die Pflichten und die Marktmacht grosser Buchungsplattformen sind. (htr/grb)