Mit der Einführung des Anmeldungsverfahrens für Erwerbsersatz (EO) wird die digitale Transformation im Bereich der Verwaltungsleistungen vorangetrieben: Ab 2026 sollen EO-Anträge in ausschliesslich digitaler Form eingereicht werden können.
Ziel dieser Umstellung ist es, Abläufe zu vereinfachen, die Bearbeitungsdauer zu verkürzen und mehr Transparenz für Versicherte und Arbeitgebende zu schaffen. Um welche Leistungen handelt es sich? Welche Vorkehrungen sind zu treffen? Marlyse Pantalone, Managerin 1. Säule bei der Hotela, beantwortet die wichtigsten Fragen.
Gegenwärtiges Verfahren
Wie gehe ich vor, um eine Erwerbsausfallentschädigung zu beantragen?
Wer Dienst leistet in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz, im Rotkreuzdienst, im Zivildienst oder wer an eidgenössischen oder kantonalen Leiterkursen von J+S oder Jungschützenleiterkursen teilnimmt, hat Anspruch auf Erwerbsersatz. Am Ende jeder Dienstperiode erhalten Dienstleistende von der jeweiligen Dienstorganisation eine EO-Anmeldung auf Papier, in der die Anzahl Diensttage eingetragen ist. Ohne diese Meldekarte wird keine Erwerbsausfallentschädigung ausgerichtet.
Die dienstleistende Person muss:
- persönliche Angaben eintragen
- die Meldekarte in folgenden Fällen an den Arbeitgebenden weiterleiten:
- Wenn sie in den zurückliegenden zwölf Monaten angestellt war, muss das Formular dem letzten Arbeitgebenden zugestellt werden.
- Wenn sie zum Dienstzeitpunkt für mehrere Arbeitgebende tätig war, kann die Anmeldung an einen Arbeitgebenden ihrer Wahl weitergeleitet werden.
Der Arbeitgebende ergänzt seinerseits die Anmeldung und bescheinigt den Lohn vor Dienstantritt. Danach leitet er die Anmeldung an seine Ausgleichskasse weiter, die für die Berechnung und Auszahlung der Entschädigung zuständig ist. Für die übrigen Fälle – wie zum Beispiel Selbständigerwerbende, Studierende, Arbeitslose – gelten spezifische Regeln.
Ist das Anmeldeformular verloren gegangen, stellt die zuständige Ausgleichskasse unter Vorlage des Dienstbüchleins oder eines Ausweises über die Teilnahme an einem J+S-Kurs ein Ersatzformular aus.
EO-Digitalisierung
Worum geht es?
Das vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) koordinierte Digitalisierungsprogramm der Erwerbsersatzordnung (EO) ist eine Initiative zur Modernisierung der Bearbeitung von EO-Anträgen. Die Bearbeitung der betreffenden Anträge erfolgt bislang vorwiegend auf der Grundlage von Papierdokumenten.
Ab 2026 soll deren Einreichung und Bearbeitung über eine gesicherte Plattform abgewickelt werden. Damit soll das Verfahren schneller, zuverlässiger und besser in die digitalen Tools der Dienstorganisationen, Arbeitgebenden, Dienstleistenden und Ausgleichskassen integriert werden.
Vorteile
Was sind die Vorteile für Unternehmen?
Ein Vorteil ist die Vereinfachung der administrativen Abläufe. Papierformulare und Postversand werden durch ein gänzlich digitalisiertes Verfahren ersetzt. Dadurch verringern sich der Bearbeitungsaufwand und das Risiko von Eingabefehlern.
Ausserdem werden die von der digitalen Plattform durchgeführten automatischen Kontrollen zur Vermeidung von häufigen Fehlern und Rückfragen bei den Ausgleichskassen beitragen. HR-Teams gewinnen dank der rascheren und effizienteren Bearbeitung der Anträge mehr Zeit für Aufgaben mit hohem Mehrwert.
Neuerungen für Arbeitgebende
Was ändert sich mit den Neuerungen für Arbeitgebende?
Mit der Digitalisierung der Erwerbsausfallentschädigung ändert sich für Arbeitgebende der Ablauf. Statt Papierformularen stehen künftig digitale Prozesse im Vordergrund – vom direkten Austausch mit der Ausgleichskasse bis hin zu neuen Supportangeboten.
- Digitale Anmeldung: Das Papierformular, das vom Mitarbeitenden beim Arbeitgebenden einzureichen ist, entfällt. Er erhält von der Zentralen Ausgleichsstelle auf digitalem Weg eine Anmeldung mit der Aufforderung, die ihn betreffenden Daten zu komplettieren.
- Direkter Kontakt mit der AHV-Ausgleichskasse: Sobald der Mitarbeitende die ihn betreffenden Angaben ergänzt hat, holt die Ausgleichskasse die für die Berechnung und Auszahlung der Leistungen notwendigen Lohnangaben direkt beim Arbeitgeber ein.
- Betriebsinterne Kommunikation: Es ist wichtig, die HR-Verantwortlichen zu informieren, damit sie die betreffenden Mitarbeitenden begleiten und sich auf die Umstellung auf den neuen Prozess vorbereiten können.
- Support: Um eine reibungslose Einführung des neuen Prozesses zu gewährleisten werden das BSV und die betroffenen Ausgleichskassen schrittweise Ressourcen, Tools und Supportangebote zur Verfügung stellen.
Sinnvoll ist es, sich frühzeitig auf die neuen Verfahren einzustellen, HR-Teams zu sensibilisieren und sich über den Stand des Projekts auf dem Laufenden zu halten.
Neuerungen für Dienstleistende
Was ändert sich mit den Neuerungen für Dienstleistende?
Für Dienstleistende bringt die Digitalisierung der Erwerbsausfallentschädigung mehrere Änderungen mit sich – von der papierlosen Meldung bis hin zur direkten Dateneingabe über ein sicheres Online-Portal.
- Abschaffung der Meldekarte auf Papier: Künftig werden die Dienstangaben von der Dienstorganisation – zum Beispiel Armee, Zivilschutz, Zivildienst – über ein Portal direkt an die Ausgleichskasse gemeldet.
- Online-Eingabe von persönlichen Daten: Die dienstleistende Person wird neu per SMS oder E-Mail aufgefordert, ihre persönlichen Angaben zu ergänzen und Einzelheiten über den geleisteten Dienst direkt in einem gesicherten Portal zu hinterlegen.
- Ausnahme betreffend Jungschützenkurse: Derzeit sind Teilnehmende an einem Jungschützenleiterkurs von der Digitalisierung ausgenommen. Für sie erfolgt die Anmeldung weiterhin auf Papier.
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