Laax hatte das Baubewilligungsgesuch des Kantons im vergangenen Juni auf Eis gelegt. Das Bündner Verwaltungsgericht wies die Gemeinde im Oktober dann an, dass Verfahren weiterzuführen. Dagegen gelangte die Gemeinde ans Bundesgericht. Die Richter in Lausanne haben der Beschwerde nun die aufschiebende Wirkung erteilt.
Gemäss der Zwischenverfügung rechtfertigt sich dieser Schritt zur Erhaltung des bestehenden Zustandes während der Dauer des höchstrichterlichen Beschwerdeverfahrens. Das bedeutet, dass die Gemeinde Laax zumindest bis zum Entscheid des Bundesgericht in der Sache selber das Baugesuch nicht weiterführen muss.
Hintergrund des Streits bildet die von Laax in diesem Sommer erlassene Planungszone für touristische Bewirtschaftung. Gestützt darauf sistierte die Gemeinde das Baugesuch des Kantons für die Umgestaltung des Hotels Rustico in ein Asylzentrum.
Die Gemeinde hatte die Planungszone mit der Annahme der Zweitwohnungsinitiativebegründet: Im Lichte der neuen Zweitwohnungsregelung des Bundes gelte es, in Laax eine neue Grundordnung zu finden, welche die Erhaltung der touristisch bewirtschafteten Betten sicherstelle. (npa/sda)