Zum dritten Mal hat sich die Kommission mit der Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft befasst. Im Zentrum steht die Umsetzung der Motion Stöckli, welche ein Impulsprogramm für die Sanierung von Beherbergungsbetrieben verlangt.
Kein Mehr für Verwaltungsvorschlag
Die Verwaltung hatte dazu im Auftrag der Kommission einen Formulierungsvorschlag ausgearbeitet. Dieser vermochte jedoch keine Mehrheit zu überzeugen.
Christophe Hans, Leiter Public Affairs von HotellerieSuisse, vermutet, «die Bundesverwaltung wehrt sich, die Motion umzusetzen». Bereits zum wiederholten Mal lege sie einen Vorschlag vor, der nicht den Wünschen der Kommission entspreche.
Darlehen stossen auf Widerstand
Aus Sicht des Verbands entfernt sich die Verwaltung damit vom Kern der Motion Stöckli. Besonders kritisch beurteilt Hans, dass neue Auflagen vorgesehen waren, etwa Darlehen statt A-fonds-perdu-Beiträge sowie Kompensationen innerhalb der Standortförderung. Das entspreche «nicht der ursprünglichen Idee».
Im Zentrum stehe vielmehr die finanzielle Realität vieler Betriebe im Berggebiet. Zahlreiche Häuser hätten nicht die Kraft, gleichzeitig energetische Sanierungen und die Erneuerung ihrer Räumlichkeiten zu stemmen. «Nur so kann die Wettbewerbsfähigkeit der Berghotellerie erhalten bleiben», sagt Hans mit Blick auf das geplante Impulsprogramm.
Knapper Entscheid, neue Runde im Herbst
Mit 13 zu 12 Stimmen beschloss die Kommission deshalb, einen neuen Umsetzungsvorschlag zu verlangen, der diese Mängel nicht aufweist. Die Beratung soll auf Basis dieses neuen Vorschlags im Herbst 2026 weitergeführt werden.
Die SGH-Revision bleibt damit ein zentrales Geschäft für die Beherbergungsbranche. Das geplante Impulsprogramm zielt darauf ab, Investitionen in die Sanierung von Betrieben auszulösen. Entsprechend verfolgt die Branche die weitere Ausgestaltung der Vorlage aufmerksam. (mm/nde)