Nächsten Dienstag kann das Parlament endlich über ein Verbot der missbräuchlichen Klauseln entscheiden, die der Beherbergungsbranche von den Online-Buchungsplattformen auferlegt werden. Was zwecks Vereinfachung «Lex Booking» genannt wird, ist nicht mehr als ein neuer Absatz des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.

Der Vorschlag des Bundesrats sieht lediglich vor, dass die Hoteliers und Hotelièren auf der eigenen Website über die Preissetzungsfreiheit verfügen. Die Kommission für Rechtsfragen verlangt jedoch mehr. Egal ob es um den Preis, die Verfügbarkeit oder die Bedingungen geht: Die Klauseln bilden ein Ganzes und beschränken den Wettbewerb. Zu diesem Schluss kommen auch die zahlreichen Studien, die den Markt seit 2015 beobachten.

Zwischen den verschiedenen Plattformen gibt es praktisch keinen Wettbewerb. Ein Beweis sind die einheitlichen Produkte und die nahezu identischen Kommissionen. Die drei grössten Online Travel Agencies (OTA) halten in der Schweiz einen Marktanteil von 94 Prozent und booking.com dominiert mit 77 Prozent. Andere Anbieter schaffen den Markteintritt gar nicht.

In einer Studie kommt die Europäische Union zum Schluss, dass ein differenziertes Angebot der einzige Weg für eine Belebung des Wettbewerbs ist. Und da die Plattformen den Markt nivellieren, erreicht man dies nur, indem man den Beherbergungsbetrieben mehr Freiheit zurückgibt. Letztere sollten auch die Möglichkeit für attraktive Dienstleistungsangebote, sogenannte «Packages», haben und flexibel über ihre Zimmer verfügen können. Die Preissetzungsfreiheit allein reicht nicht. Durch ein differenziertes Angebot profitieren die Endverbraucher von einer grösseren Auswahl, tieferen Preisen und mehr Qualität.[RELATED]

Sollte sich das Parlament einzig für ein Verbot der Preisklausel entscheiden, würde der Wettbewerbsnachteil der Schweizer Hotelbetriebe gegenüber ihren Hauptkonkurrenten fortbestehen. Sowohl Frankreich, Deutschland als auch Italien, Österreich, Belgien und Portugal haben bereits alle Paritätsklauseln verboten. Und das Europäische Parlament hat den Ministerrat dazu aufgerufen, dasselbe zu tun.

Die Schweizer Hotellerie ist vergleichsweise teuer. Es liegt deshalb auf der Hand, dass sie die gleichen Bedingungen haben sollte, wie ihre Nachbarländer.

Die Online-Buchungsplattformen argumentieren, dass sie kleinen unabhängigen Hotels zu mehr Sichtbarkeit verhelfen. Von welcher Sichtbarkeit sprechen wir, wenn ein Hotel mit einem kleinen Budget erst auf Seite vier des Rankings aufgeführt wird – einer Platzierung, die niemand anschaut? Um ganz oben zu stehen, müssten diese Kleinbetriebe eine Kommission von 25 Prozent oder mehr bezahlen, was ihr Budget klar übersteigt. Zudem würde der Zimmerpreis dadurch unter die Rendite sinken.

Genau diese unabhängigen Hotels, welche die OTA vorgeblich verteidigen, werden am ehesten Opfer der «Knebelverträge». Im Gegensatz zu den grossen Hotelketten verfügen sie nicht über die Kapazitäten und meist auch nicht über das Know-how, um sich gegen die Plattformen zu wehren und leiden so unter deren Bestimmungen.

Die Plattformen argumentieren mit einem Angebot in 43 Sprachen. Diese Dienstleistung weiss die Hotellerie zu schätzen. Aber im Zeitalter der künstlichen Intelligenz und angesichts einer halben Milliarde an Übernachtungen, die über Booking gebucht wurden (2016), ist diese Investition längst amortisiert.[DOSSIER]

Die Hoteliers und Hotelièren möchten als Geschäftspartner erachtet werden, wie sie von booking.com auch gerne bezeichnet werden. Diese Partnerschaft ist jedoch zu oft nur einseitig. In Anbetracht der Schikanen, mangelnden Transparenz und Kommunikation der Plattformen ist sich die Hotellerie bewusst, dass sich dieser Zustand mit einem Verbot aller Paritätsklauseln nicht ändern wird. Aber durch die teilweise zurückgewonnene Freiheit hätten sie zumindest Mittel für mehr Wettbewerb und um die Nachteile auszugleichen.
 

Christophe Hans, Leiter Public Affairs, HotellerieSuisse