2016 habe er sich erstmals mit Versicherungsproblemen von Personen befassen müssen, die als Gastgeber über Airbnb Zimmer an Privatpersonen vemieteten, schreibt der Ombudsmann in seinem am Freitag publizierten Jahresbericht 2016. Strittig sei gewesen, wie weit eine Hausratsversicherung Deckung biete.

Im dargestellten Fall war bei einem Einbruch Schaden am Fenster entstanden und Bargeld gestohlen worden. Die Versicherung zahlte zwar den Schaden am Fenster, beim Bargeld stellte sie sich aber auf den Standpunkt, dass nur ein Teil des gestohlenen Geldes Privatvermögen und damit durch die Hausratsversicherung gedeckt sei. Der Rest sei jedoch Geschäftsvermögen.

Der Ombudsmann setzte sich zwar für eine gütliche Lösung ein, doch kam diese nicht zustande. Er empfiehlt privaten Beherbergern, frühzeitig mit dem Haushaltsversicherer die Situation abzuklären.Nötigenfalls solle eine separate Geschäftsversicherung abgeschlossen werden.

Als mögliches Problem in einem Schadensfall nennt der Ombudsmann einen Wasserschaden, bei dem in einem Beherbergungszimmer die Möbel Schaden nehmen. Hier könnte strittig sein, ob die Möbel zum Hausrat gehörten oder bewegliche Gegenstände eines Geschäftsbetriebes seien.

Insgesamt wurde der Ombudsmann der Privatversicherung und der Suva im letzten Jahr 3479 Mal angerufen. Dies entspricht einer Zunahme von fast 17 Prozent. 3081 Fälle konnte der Ombudsmann direkt mit dem Versicherten klären. 398 Mal musste er beim Versicherer intervenieren. In diesen Fällen lag der Streitwert zwischen 120 Franken und 700'000 Franken. (sda/npa)