Jonas Schmid, auch im Jahr 2026 wird das L-GAV-Weiterbildungsprojekt «Weiterbildung inklusive» weitergeführt. Warum braucht es dieses Fördermodell?

Gewisse Ausbildungen wären ohne die L-GAV-Finanzierung für viele Personen nicht finanzierbar. Dadurch erfreut es sich grosser Beliebtheit. Dieses Subventionsprogramm ist in der Schweiz nahezu einzigartig und stärkt die Branche nachhaltig.

Welche Neuerungen gibt es kommendes Jahr?

Bei den Nachholbildungen EFZ für erwachsene Personen werden die L-GAV-Pauschalbeträge erhöht. Neu wird auch die Nachholbildung EBA durch den L-GAV subventioniert. Zudem bietet Hotel & Gastro Formation Schweiz neu einen berufsspezifischen Englischkurs an. 

Die Angebote in der Basisausbildung für Quereinsteiger bleiben kostenlos. Wie soll das den Fachkräftemangel entschärfen?

Progresso und ähnliche subventionierte Basisausbildungen investieren in die Grundkompetenzen und sprachlichen Fähigkeiten von Mitarbeitenden ohne Abschluss im Gastgewerbe. Damit legen wir das Fundament für neue Berufswege in unserer Branche, denn unser durchlässiges Bildungssystem bietet bekanntlich Chancen für alle  – auch das ist einzigartig.

Zahlen und Fakten
- Total bald 20'000 Bewilligungen seit der Einführung 2010
- 2050 Bewilligungen alleine 2024
- 10 Millionen Franken: Gesamtsumme der ausbezahlten Fördergelder 2024 
- Förderbeitrag pro Teilnehmendem zwischen 175 Franken für einen Halbtageskurs bis zu 12'544 Franken bei einer Höheren Berufsbildung wie der eidg. dipl. Küchenchefin

Neu gibt es Prämien für Arbeitgebende bei bestandenen EFZ- und EBA-Abschlüssen. Wie hoch sind diese und was ist die Idee dahinter?

Arbeitgebende erhalten bei den Abschlüssen der Nachholbildung EFZ eine Pauschale von 2'500 Franken. Bei den EBA-Abschlüssen sind es 2000 Franken. Ziel ist es, dass Arbeitgebende die Bedeutung dieser Abschlüsse für erwachsene Personen erkennen und Sie dabei bestmöglich unterstützen. 

Wie stellen Sie sicher, dass die Fördergelder auch dort ankommen, wo sie am meisten bewirken?

Weiterbildung wirkt überall und zu jeder Zeit. Die Informationskampagne «Weiterbildung inklusive» mit über 40 L-GAV-subventionierten Angeboten ist auf allen Kanälen unseren Kanälen sichtbar: Print und Online.

Wer profitiert von den L-GAV-Subventionen?

Alle Mitarbeitenden, die mindestens 20 Prozent angestellt sind und deren Betrieb zum Zeitpunkt der Anmeldung zwingend dem L-GAV untersteht. Die Anzahl der Kursbesuche pro Person ist unbeschränkt. Zudem erhält pro Jahr und Betrieb jeweils eine nicht dem L-GAV unterstellte Person wie die Betriebsleitende oder deren Familienangehörigen ebenfalls einen Zugang zu einem Angebot.

Gibt es auch Ausnahmen?

Ja, die gibt es. Spezielle Konditionen gelten für das Gastro-Grundseminar G1 sowie bei den Nachholbildungen für die Erwachsenene EBA und EFZ. 

Weiterbildung kostet Zeit und Personal. Wie überzeugen Sie skeptische Betriebe, trotzdem zu investieren?

Dafür gibt es viele gute Gründe:  Mitarbeitende, die sich weiterbilden dürfen, fühlen sich wertgeschätzt. Das steigert Motivation sowie Bindung an den Betrieb und stärkt damit die Branche. Die Weiterbildung entlastet die Betriebe, weil dadurch weniger interne Ausbildungen notwendig sind und sie bringen dieses Wissen mit in den Betrieb und ins Team. 

Profitieren Betriebe auch direkt?

Für viele Weiterbildungs- und Prüfungstage erhalten die Betriebe Arbeitsausfallentschädigungen. Dies gilt primär für Weiterbildungen mit anerkanntem Abschluss.

Wie könnte sich das Subventionsprogramm weiterentwickeln, auch im Zusammenhang mit dem neuen L-GAV, der ab 2026 verhandelt wird?

Mit diesem Thema werden sich die Sozialpartner beschäftigen, welche den neuen L-GAV verhandeln. Meiner Meinung nach ist allen klar, dass Weiterbildung viel bewirkt und das Subventionsprogramm auch künftig einen hohen Stellenwert einnehmen wird.

 «Weiterbildung inklusive»
Mehr Informationen unter folgendem Link

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