Bereits vor drei Wochen hatte Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga Unterstützung für Luftfahrtunternehmen angekündigt. Am Mittwoch hat der Bundesrat die Staatshilfen nun konkretisiert.
Entscheiden soll das Parlament.

Den Fluggesellschaften Swiss und Edelweiss soll bei der Überbrückung von Liquiditätsengpässen mit Garantien geholfen werden. 85 Prozent der in Anspruch genommenen Mittel, maximal aber
1,275 Milliarden Franken, sollen durch Garantien des Bundes gesichert werden. Eine Kapitalbeteiligung an der Swiss oder an Edelweiss wird laut dem Bundesrat nicht angestrebt. Easyjet Switzerland hat keinen Anspruch diese Staatshilfen.

Auch flugnahe Betriebe an den Landesflughäfen sollen bei Bedarf Unterstützung erhalten – bis zu 600 Millionen Franken. Die aktuellen Unternehmensstrukturen von Swissport und Gategroup lassen eine finanzielle Unterstützung des Bundes nach den festgelegten Bedingungen noch nicht zu, schreibt der Bundesrat aber.

Strenge Kriterien
Generell gilt: Die öffentliche Hand wird nur subsidiär tätig. In erster Linie sind die Unternehmen und deren Eigentümer gefordert, alle vertretbaren Massnahmen umzusetzen, wie der Bundesrat in einer Mitteilung schreibt.

Die vom Bund garantierten Mittel dürfen nur den schweizerischen Infrastrukturen dienen. Es darf keine Abflüsse an die Muttergesellschaften im Ausland geben. Künftig erwirtschaftete Mittel sind prioritär zur Rückzahlung der Liquiditätshilfen zu verwenden. Dividenden oder konzerninterne Transfers sind verboten, bis die Darlehen vollständig getilgt sind. (sda)