Folgt der Ständerat seiner Kommission, dürfen industrielle Produkte künftig als schweizerisch angepriesen werden, wenn mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen. Der Ständerat hatte die Hürde bisher tiefer setzen wollen, nämlich bei 50 Prozent.

Die 50-Prozent-Regel entspräche zwar der heutigen Praxis. Weil die Hersteller neu mehr Kosten anrechnen könnten, würde es sich faktisch aber um eine Lockerung handeln, wie Justizministerin Simonetta Sommaruga in den Räten erklärte.

Die Swissness-Frage gibt vor allem in der Uhrenindustrie zu reden. Swatch machte sich für die 60-Prozent-Regel stark, weshalb die Gegner von einer «Lex Hayek» sprechen. Die Befürworter strengerer Regeln geben zu bedenken, dass niemand gezwungen sei, Produkte mit dem Label «Schweiz» zu bewerben.

Die Ständeratskommission sprach sich mit 11 zu 1 Stimme für die 60-Prozent- Regel aus, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Bei den Lebensmitteln haben sich die Räte in den wesentlichen Punkten bereits geeinigt. Hier folgten sie am Ende den Vorschlägen des Bundesrates.

Lebensmittel gelten künftig nur dann als schweizerisch, wenn mindestens 80 Prozent des Gewichts der Rohstoffe aus der Schweiz stammen. Für Rohstoffe, die es in der Schweiz nicht oder nicht in genügender Menge gibt, gibt es Ausnahmen.

Eine besondere Regel könnte auch für Milch und Milchprodukte eingeführt werden: Der Nationalrat will vorschreiben, dass die Milch zu 100 Prozent aus der Schweiz stammen muss. Der Ständerat wollte dies bisher nicht. Seine Kommission empfiehlt ihm aber auch in diesem Punkt nachzugeben. (npa/sda)