National- und Ständerat haben zu entscheiden, welche Anforderungen Produkte erfüllen müssen, damit die Hersteller sie als Schweizer Produkte bewerben dürfen. Die Vorschläge des Bundesrates stiessen auf Widerstand: Der Nationalrat lockerte die Regeln für Lebensmittel, während der Ständerat die Anforderungen für industrielle Produkte senkte.

In der Differenzbereinigung empfiehlt die Nationalratskommission nun ihrem Rat, bei den Lebensmitteln dem Ständerat zu folgen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Der Entscheid für die strengeren Regeln fiel allerdings mit13 zu 12 Stimmen knapp aus.

Setzt sich die Mehrheit der Kommission durch, gelten Lebensmittel nur dann als schweizerisch, wenn 80 Prozent des Rohstoffgewichts aus der Schweiz stammen. Nach dem Willen der Minderheit würden für stark verarbeitete Lebensmittel 60 Prozent genügen.

Bei den industriellen Produkten empfiehlt die Nationalratskommission ihrem Rat mit 12 zu 11 Stimmen, an seinen Beschlüssen festzuhalten. Industrielle Produkte sollen demnach dann als Schweizer Produkte verkauft werden dürfen, wenn 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen. Die Minderheit möchte die Messlatte wie der Ständerat bei 50 Prozent setzen.

Mit der Swissness-Vorlage soll verhindert werden, dass die Marke «Schweiz» an Wert verliert. Produkte mit Schweizerkreuz sind auf dem Markt bis zu 20 Prozent mehr wert. (npa/sda)