Sie sehe keine Möglichkeit, andere als die bereits zugelassenen Schallzeichen in der Schifffahrt einzuführen oder zu bewilligen, schreibt Leuthard in ihrer Antwort, die am Freitag veröffentlicht wurde. Vor einem Jahr hatte das Bundesamt für Verkehr (BAV) wegen der Lärmklage eines Anwohners entschieden, dass die Kursschiffe auf dem Zürichsee ihre An- und Abfahrt an einem Steg nicht mehr mit einem kurzen Hornen ankündigen dürfen, wie dies seit Jahrzehnten Tradition war.

Daraufhin starteten die Anhänger des Schallzeichens eine Petition und wandten sich direkt an BAV-Vorsteherin Leuthard, um das Hornen zurückzubringen. Jetzt ist die Antwort da und darin heisst es klipp und klar: «Schallzeichen dürfen – wie im Strassenverkehr – nur dann gegeben werden, wenn es die Sicherheit der Schifffahrt und der übrigen Benutzer erfordert.» Und das ist beim An- und Abfahren nicht der Fall. Die Petitionäre sind enttäuscht. In Bern sehe man das Ganze völlig emotionslos und man schere sich keinen Deut um Tradition, heisst es auf ihrer Webseite. (sda)