Dabei handelte es sich um eine Formalie: Die kleine Kammer hatte einen Vorstoss gleichen Inhalts von Ständerat Hans Hess (FDP/OW) letzten September diskutiert und gutgeheissen.
Der Nationalrat hat diese Motion bereits an den Bundesrat überwiesen. Ziel ist es, das Kitesurfen auf Schweizer Gewässern grundsätzlich zu erlauben und so die Kitesurfer den anderen Nutzern der Seen gleichzustellen.
Geändert werden soll die Verordnung über die Binnenschifffahrt. Heute sind die Drachensegelbretter, wie die von Drachen gezogenen Surfbretter juristisch heissen, nur auf behördlich bewilligten Seeflächen erlaubt. (sda)