Gesuche können im Kanton Thurgau seit Anfang Februar eingereicht werden. Die Hälfte aller Anträge stammt aus der Gastronomie, wie das Departement für Inneres und Volkswirtschaft am Montag mitteilte. Die weiteren Anträge kommen hauptsächlich vom Non-Food-Detailhandel und der Eventbranche.

Der Kanton stellt bis zu 18 Millionen Franken zur Verfügung. Weitere knapp 32 Millionen hat der Bund zugesichert – das ergibt insgesamt rund 50 Millionen Franken.

Entschädigungen werden vorerst ausschliesslich in Form von Darlehen ausbezahlt. Ab Juli 2021 erhalten die Firmen die Möglichkeit, mit einem weiteren Gesuch die Umwandlung von maximal 75 Prozent der Darlehen in nicht rückzahlbare Beiträge zu beantragen. Die Gesuche werden in mehreren Stufen bearbeitet. (sda og)