Bis anhin hatte die Stadt Biel die Miet-und Pachtzinsen für die Schliessungen während der ersten Corona-Welle gestundet. Wer vom 50-Prozent-Erlass profitieren will, muss einen entsprechenden Antrag stellen, teilte der Bieler Gemeinderat am Mittwoch mit.

In den Genuss der Mietzinsreduktion kommen auch Gastrobetriebe, die während der behördlich verordneten Schliessung Take-Away-Angebote gemacht haben, da mit solchen nur ein Bruchteil der üblichen Umsätze erzielt werden konnte. (sda og)