Bei drei von 51 Bergbahnunternehmen, die ein Schutzkonzept eingereicht hatten, wurden vom Kanton Wallis Ergänzungen verlangt, wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte. Vier Bergbahnunternehmen haben keinen Schutzplan eingereicht, weil sie nicht beabsichtigen, über die Feiertage zu öffnen. Sie könnten dies jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt tun, schreibt die Staatskanzlei. Der Kanton Wallis sei weiterhin bereit, den Betrieb dieser Anlagen nach Erhalt ihres Schutzplans gemäss den festgelegten Anforderungen rasch zu genehmigen.

In Übereinstimmung mit der Bundesverordnung «Covid-19 besondere Lage» hat die Dienststelle für Gesundheitswesen (DGW) mehrere Kriterien im Rahmen ihrer Vormeinung zur Erteilung von Betriebsbewilligungen für Skigebiete im Kanton definiert. Sie betreffen vor allem die Anzahl der Neuinfektionen, die Reproduktionsrate des Virus, die Kapazitäten im Gesundheitssektor sowie die Tracing- und Testkapazitäten.

Derzeit gebe die DGW mit Vorbehalt eine Vormeinung ab, die durch die epidemiologische Situation begründet sei, die aber dennoch die Erteilung der Betriebsbewilligung zulasse, hiess es. Bei Erreichen des Grenzwerts von 260 neuen Covid-19-Infektionen über einen Durchschnitt von sieben Tagen oder wenn die Spitalkapazitäten nicht mehr gewährleistet sind, wird laut Staatskanzlei der Widerruf aller erteilten Betriebsbewilligungen für Bergbahnen durch den Staatsrat ausgesprochen.

Im Skigebiet Crans Montana wird den Touristen und der Bevölkerung ab Freitag von 8 bis 18 Uhr ein Drive-In-Zentrum zur Verfügung stehen, um sich mit einem Schnelltest auf das Coronavirus testen zu lassen. Es wird im Kongresszentrum «Le Régent» installiert und soll die Ausbreitung des Virus verhindern, wie die Gemeindebehörden am Mittwoch mitteilten. Die Autofahrer oder auch Fussgänger brauchen keine vorgängige Reservation. Das Testzentrum stellt auch Reisezertifikate für Personen aus, die die Schweiz verlassen. (sda)