Wer im Kanton Zug ein wirksames Schutzkonzept vorweisen kann, soll die Erteilung einer Bewilligung für den Skibetrieb erhalten. Ob und wann die einzelnen Skilifte wieder laufen, kann der jeweiligen Website entnommen werden, wie die Gesundheitsdirektion am Dienstag mitteilte.

Der Regierungsrat hatte am 22. Dezember die Skigebiete geschlossen. Nun hat er die Lage neu beurteilt.[RELATED]

Weil die epidemiologische Lage unverändert angespannt ist, appelliert der Gesundheitsdirektor an die Bevölkerung, sich generell und speziell auch auf den Pisten vorsichtig zu verhalten und Schutzkonzepte sowie Abstands- und Hygieneregeln konsequent einzuhalten. (sda)