Als Arbeitgeber generieren die heute 21 Casinos einen volkswirtschaftlichen Nutzen in ihren Regionen. Zudem leisten die Spielbanken Spielbankenabgaben. Seit der Betriebsaufnahme in den Jahren 2002/2003 kamen so Gelder im Umfang von insgesamt 7,3 Milliarden Franken zusammen. 6,3 Milliarden Franken dienten zur Finanzierung der AHV.

Bald steht die Neuvergabe der Spielbankenkonzessionen an. Der Bundesrat hat am Mittwoch mehrere Grundsatzentscheide getroffen und skizziert, wie die Schweizer Casino-Landschaft ab dem Jahr 2025 aussehen soll. Die Regierung stützte sich dabei auf einen Bericht der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK).

Zwei neue A-Konzessionen
Wie die Kommission ist auch der Bundesrat der Meinung, dass das Konzessionssystem nicht grundlegend reformiert werden müsse. «Die ausgewogen über das Land verteilten 21 Spielbanken spielen als Unterhaltungsveranstalter in ihren Standortregionen eine wichtige Rolle», schreibt der Bundesrat. Die Spielbanken würden auch künftig ausgewogen über die interessierten Regionen verteilt sein.

Änderungen gibt es aber bei der Anzahl und der Art der zu erteilenden Konzessionen sowie beim Vergabeverfahren. So werden beispielsweise zwei neue Zonen geschaffen, wodurch sich die Anzahl der Casino-Standortregionen auf 23 erhöht. Die Spielbankenkommission hatte in ihrem Bericht empfohlen, «unter Einhaltung eines strengen Sozialschutzes eine bessere Verfügbarkeit des Spielangebots zu erreichen».

Mit Lausanne und Winterthur werden nun zwei zusätzliche Zonen für die Erteilung zweier neuer A-Konzessionen geschaffen – auch, um das vorhandene Marktpotenzial besser abzurufen. Eine Spielbank im Raum Lausanne könnte laut Experten einen Bruttospielertrag in Höhe von 10 bis 20 Millionen Franken erzielen – Verluste bei den Hauptkonkurrenten in Montreux VD und Meyrin GE eingerechnet. Bei einem neuen Casino im Raum Winterthur geht man sogar von einem Marktpotenzial von 30 bis 60 Millionen Franken aus.

300'000 potenzielle Kunden für eine A-Lizenz
An den weiteren acht heutigen Standorten mit einem A-Casino soll festgehalten werden. Darüber hinaus soll der Bundesrat wie bisher maximal 13 B-Konzessionen erteilen.

In Spielbanken mit einer Konzession B ist der Höchsteinsatz für Automatenspiele auf 25 Franken beschränkt. In Spielbanken mit einer Konzession A gelten keine derartigen Einschränkungen. Ausserdem dürfen die Standortkantone von B-Spielbanken eine kantonale Abgabe auf den Bruttospielertrag (ohne Onlinespiele) erheben. Bei den Standortkantonen von A-Spielbanken ist dies nicht der Fall.

Der Bundesrat hat neu entschieden, dass eine Konzession A nur dann erteilt werden soll, wenn der zu wählende Standort es dem Casino-Betreiber ermöglicht, mit den angebotenen Spielbankenspielen
– Onlinespiele ausgenommen – einen Bruttospielertrag von jährlich mehr als dreissig Millionen Franken zu erzielen. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn in Fahrdistanz von dreissig Minuten zum Casino ungefähr 300'000 Personen wohnhaft sind.

In Bezug auf die Konzessionen des Typs B wurde entschieden, dass die Casino-Betreiberin einen Standort wählen sollte, an dem sie mit den angebotenen Spielen einen Bruttospielertrag von jährlich mehr als zehn Millionen Franken erzielen kann. Diese Voraussetzung ist in der Regel dann erfüllt, wenn im Einzugsgebiet in Fahrdistanz von dreissig Minuten ungefähr 100'000 Personen wohnen.

Ausnahmen für kleine Bergcasinos möglich
Wenn die Voraussetzung der Einwohnerzahl im Einzugsgebiet nicht erfüllt ist – beispielsweise in Bergcasinos in Graubünden und im Wallis –, kann das Casino geltend machen, dass es die Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit auf eine andere Weise erfüllt. Beispielsweise kann es auf einen hohen Anteil an Touristinnen und Touristen unter den Besucherinnen und Besuchern verweisen.

Der Bundesrat behält sich nach eigenen Abgaben vor, bei der Konzessionserteilung ausnahmsweise und in begründeten Fällen von diesen Richtlinien abzuweichen, "wenn es die Marktverhältnisse erlauben und die Ziele des Geldspielgesetzes trotzdem erreicht werden können".

Der Bundesrat entschied zudem, die neuen Konzessionen in einem offenen Verfahren zu vergeben: Damit können sich alle interessierten Parteien um eine Konzession bewerben. Das Ausschreibungsverfahren für die Einreichung der Konzessionsgesuche wird im Mai 2022 lanciert. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Herbst 2023 über die Vergabe der Konzessionen entscheiden. Dieser Entscheid ist nicht anfechtbar. (sda/stü)