Die Vorlage «Keine 10-Millionen-Schweiz» berührt zentrale Weichenstellungen für das Land. Es geht um das Verhältnis zur EU, um verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen und nicht zuletzt um die Frage, wie offen und zugänglich die Schweiz künftig bleiben will. Gerade der Tourismus ist in besonderem Masse von diesen Faktoren abhängig. 

Er lebt in hohem Grad von internationalen Gästen, gut funktionierenden Verkehrsverbindungen und einem entsprechend flexiblen Arbeitsmarkt. Eingriffe in diese Bereiche wirken sich unmittelbar auf Nachfrage, Angebot und Qualität aus. Nicht zufällig sprechen Gegner der Vorlage von einer «Chaos-Initiative». Sie argumentieren, dass die vorgesehenen Eingriffe zentrale Abkommen gefährden und insgesamt zu Unsicherheit führen würden. Das hätte entsprechend weitreichende Folgen für eine international vernetzte Branche wie den Tourismus. [RELATED]

Bringt die Initiative mehr Kontrolle beim Bevölkerungswachstum?
Die Initiative legt eine fixe Obergrenze von 10 Millionen Einwohnern bis 2050 fest – ein Wert, der gemäss Bund bereits um 2040 erreicht werden könnte. Zudem verpflichtet sie den Staat, ab 9,5 Millionen Einwohnern automatisch Massnahmen zu ergreifen. Wie diese konkret aussehen sollen, bleibt jedoch offen. Statt mehr Klarheit, schafft die Initiative damit neue Unsicherheiten. Für den Tourismus, der auf langfristige Investitionen und verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen ist, sind solche unklaren Vorgaben besonders problematisch.

Werden Grenz- und Visaänderungen zum Problem für den Tourismus?
Ein Wegfall von Schengen hätte die Wiedereinführung systematischer Grenzkontrollen zur Folge. Reisen in die Schweiz würden aufwendiger, langsamer und teurer. Besonders betroffen wären Gäste aus Fernmärkten wie den USA oder den Golfstaaten, die ihre Europareisen oft über mehrere Länder hinweg planen. Wird die Schweiz komplizierter erreichbar, fällt sie eher aus dem Reiseprogramm. Gerade in der Neben- und Zwischensaison, in der internationale Gäste besonders wichtig sind, hätte dies direkte Auswirkungen auf die Nachfrage.

Kann die Schweiz den Arbeitsmarkt auch ohne Personenfreizügigkeit steuern?
Die Initiative verlangt die Kündigung der Personenfreizügigkeit mit der EU. Für den Tourismus hätte das spürbare Folgen: Rund 30 Prozent der Beschäftigten im Gastgewerbe stammen aus dem EU-/Efta-Raum. Sie sind insbesondere für saisonale Betriebe zentral. Fällt diese Rekrutierungsbasis weg, dürfte sich der Fachkräftemangel deutlich verschärfen. Viele Betriebe hätten Mühe, offene Stellen zu besetzen – mit direkten Auswirkungen auf Betrieb, Angebot und Servicequalität.

Bleibt die Qualität im Tourismus stabil?
Wenn Betriebe aufgrund fehlender Arbeitskräfte ihre Stellen nicht mehr besetzen können, hat das unmittelbare Folgen für das Angebot. Öffnungszeiten müssen reduziert, Dienstleistungen eingeschränkt und Kapazitäten angepasst werden. Damit sinken Servicequalität und Angebotsvielfalt. Der Schweizer Tourismus positioniert sich bewusst im Premiumsegment und lebt von hoher Qualität und Verlässlichkeit. Werden diese Faktoren geschwächt, verliert die Schweiz im internationalen Vergleich an Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität.

Ist der Schengen-Raum von der «Chaos-Initiative» ausgeschlossen?
Zwar ist das Schengen-Abkommen formal nicht Teil der Bilateralen I, doch seine Funktionsfähigkeit hängt eng mit den Beziehungen zur EU zusammen. Bei einer Kündigung der Personenfreizügigkeit wäre die Teilnahme der Schweiz am Schengen-Raum ernsthaft gefährdet. Ein Wegfall hätte zur Folge, dass die Schweiz für viele Reisende zu einer Visumsinsel würde. Für Gäste aus Drittstaaten würde die Einreise deutlich aufwendiger, was die Attraktivität der Schweiz als Reiseziel spürbar mindern würde.

Bleiben die übrigen Abkommen mit der EU bestehen?
Die Personenfreizügigkeit ist Teil der Bilateralen I, die über die Guillotine-Klausel miteinander verknüpft sind. Würde das Abkommen gekündigt, verlören automatisch auch andere zentrale Abkommen ihre Gültigkeit. Dazu gehören unter anderem die Abkommen zum Luft- und Landverkehr, zur Landwirtschaft sowie zum Abbau technischer Handelshemmnisse. Für den Tourismus hätte das schlechtere Verkehrsverbindungen, höhere Kosten und insgesamt schwächere wirtschaftliche Rahmenbedingungen zur Folge. Gleichzeitig ist unklar, ob neue Abkommen mit der EU unter diesen Voraussetzungen überhaupt noch zustande kämen.

Sorgt die Initiative für klare und stabile Rahmenbedingungen?
Das Gegenteil ist der Fall. Bereits die Annahme der Initiative würde neue verfassungsrechtliche Vorgaben schaffen, deren Umsetzung und internationale Konsequenzen weitgehend unklar sind. Insbesondere ist offen, wie die Europäische Union reagieren würde. Diese Unsicherheit würde sich direkt auf Investitionsentscheide auswirken. Gerade im Tourismus, wo Projekte langfristig geplant und finanziert werden, führt fehlende Planungssicherheit dazu, dass Investitionen zurückgestellt, Innovationen verzögert und strategische Entscheidungen vertagt werden. Unsicherheit wird damit zu einem echten Standortnachteil.

Bleibt das Image der Schweiz als Reiseland unverändert?
Der Tourismus lebt stark vom Image der Schweiz als offenes, verlässliches und gut erreichbares Land. Die Initiative sendet jedoch gegenteilige Signale. Sie vermittelt den Eindruck von Abschottung, politischer Unsicherheit und erschwertem Zugang. Solche Wahrnehmungen beeinflussen das Reiseverhalten direkt. Gäste entscheiden sich im Zweifel für Destinationen, die einfacher erreichbar und politisch stabil erscheinen. Ein einmal beschädigtes Image lässt sich nur schwer und langfristig korrigieren, was für den Tourismus ein erhebliches Risiko darstellt.