Die Genferinnen und Genfer lehnten die von den Gewerkschaften und Linksaussen lancierte Initiative «Touche pas à mes dimanches!» (auf Deutsch: Hände weg von meinen Sonntagen) mit 58'865 Nein- zu 53'465 Ja-Stimmen ab. Der Gegenvorschlag zur Initiative wurde demgegenüber mit 62'544 Ja zu 46'378 Nein angenommen.

Leichte Lockerung

Die Initiative wollte den Status quo im Gesetz über die Ladenöffnungszeiten des Kantons Genf festschreiben. Somit wäre es den Geschäften verboten geblieben, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen zu öffnen. Ausnahmen wären allerdings möglich gewesen. Der nun vom Volk angenommene Gegenvorschlag erlaubt künftig die Öffnung der Läden am 31. Dezember, der in Genf ein gesetzlicher Feiertag ist. Ausserdem dürfen die Warenhäuser und Shoppingcenter künftig an drei Sonntagen pro Jahr ihre Türen öffnen, sofern ihre Angestellten einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstellt sind.

Frankreich liberaler

Im benachbarten Frankreich können die Detailhändler bis zu zwölf Bewilligungen für Sonntagsverkäufe pro Jahr beantragen, in touristischen Regionen sind die Läden am Sonntag praktisch immer geöffnet. Auch in der Schweiz wurden die Ladenöffnungszeiten in den letzten Jahren ausgedehnt. In den meisten Kantonen können die Gemeinden heute vier Sonntagsverkäufe pro Jahr bewilligen. Ausserdem sind seit 2005 auch Sonntagsverkäufe in Bahnhöfen und Flughäfen erlaubt. 2015 lockerte der Bund zudem das Sonntagsverkaufsverbot für touristische Regionen, wie es die Genfer Initiative vorausgesehen hatte. Darüber hinaus gibt es Bestrebungen auf nationaler Ebene, die Ladenöffnungszeiten wochentags bis mindestens 20.00 Uhr und samstags bis 18.00 Uhr auszudehnen. (sda/dst)