Kleinere Infrastrukturprojekte mit einem potenziellen regionalwirtschaftlichen Effekt soll der Bund künftig mit À-fonds-perdu-Beiträgen im Umfang von maximal 50'000 Franken unterstützen können. Das schlägt der Bundesrat mit einer Änderung des Bundesgesetzes über Regionalpolitik vor, die er in die Vernehmlassung geschickt hat. Diese dauert bis am 14. Oktober 2022.

Entwicklungsinfrastrukturen, die Wertschöpfung in die Region bringen, seien für die wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Regionen und der Berggebiete von zentraler Bedeutung. Die Finanzierung solcher Infrastrukturvorhaben sei daher ein Kernelement der Neuen Regionalpolitik (NRP), die ländliche Regionen, Berggebiete und Grenzregionen in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung unterstützt, schreibt die Regierung am Mittwoch in einer Mitteilung.

Mit der angestrebten Gesetzesänderung sollen Kleininfrastruktur-Projekte in beschränktem Masse im ganzen NRP-Perimeter neu auch mit nicht rückzahlbaren Beiträgen (à fonds perdu) unterstützt werden können.

Erfolgreiche Pilotprojekte
Im Rahmen der NRP-Pilotmassnahmen für die Berggebiete wird dieser Ansatz seit 2020 in 16 Kantonen erfolgreich getestet. Mit NRP-Bundesmitteln bis zu maximal 50'000 Franken pro Projekt und zusätzlichen kantonalen Beiträgen mobilisieren diese NRP-Pilotmassnahmen neue Akteurinnen und Akteure, die ihre wirtschaftlich relevanten Ideen mangels Startunterstützung bisher nicht realisieren konnten.

Beispiele sind etwa die Erschliessung eines regionaltouristisch wichtigen Klettergartens im Kanton Uri und die Erstellung eines Mountainbike-Trails im Kanton Neuenburg und dessen Integration ins regionale touristische Angebot.

Beide Projekte werden von Sportvereinen realisiert, die den Betrieb und Unterhalt zwar mit eigenen Ressourcen sicherstellen können, aber nicht über genügend Eigenkapital für die Investition verfügen und die Darlehen von Banken oder der NRP mangels ausreichenden Cash-Flows nicht zurückbezahlen könnten.

Diese Projekte erlauben es wirtschaftlichen Akteuren wie Hotels, Restaurants oder Sportläden, mit ihren Geschäftsmodellen auf die bereitgestellten Infrastrukturen zuzugreifen und somit ihre Attraktivität und letztlich ihre Wertschöpfung zu erhöhen.

Bei der Gewährung von À-fonds-perdu-Beiträgen soll der Bundesbeitrag pro Projekt begrenzt sein (maximal 50'000 Franken), heisst es weiter. Die Beschränkung der Mittel pro Projekt soll sicherstellen, dass es sich ausschliesslich um kleine Infrastrukturprojekte handelt.

Grössere Infrastrukturprojekte sollten sich über andere Kanäle (insbesondere auch der Privatwirtschaft) und allenfalls NRP-Darlehen finanzieren können. Ebenfalls ausgeschlossen sind sogenannte Basisinfrastruktur-Projekte. Solche würden einzig der ansässigen Bevölkerung dienen und haben keinen regionalwirtschaftlichen Effekt, schreibt der Bundesrat. (htr/npa)