Die alte «Sässeli»-Bahn könne unter Beibehaltung der schützenswerten Elemente nicht auf den heutigen Sicherheitsstand gebracht werden, teilte das Bundesamt für Verkehr (BAV) am Mittwoch mit. Die Sicherheitsinteressen würden höher gewichtet als das Interesse des Denkmalschutzes. Auch würde die Bahn nach der Sanierung nicht über eine ausreichende Kapazität verfügen.

Die bestehende Sesselbahn Weissenstein war 1950 weltweit die erste kuppelbare Bahn überhaupt und ist damit ein Zeitzeuge für Pionierleistungen in der Seilbahntechnik.

Das BAV teilt die Meinung der Denkmalschutzexperten, dass es sich um ein kulturhistorisch wertvolles Denkmal handelt, wie es in der Medienmitteilung heisst. Im November 2009 hatte die Sesselbahn ihren Betrieb eingestellt. Die Solothurner haben zur Bahn auf den Weissenstein ein sehr inniges Verhältnis.

Projekt für 12 Millionen Franken

Das Neubauprojekt der Seilbahn Weissenstein AG sieht für Investitionen von rund 12 Millionen Franken eine Seilbahn mit 6er-Kabinen auf den 1280 Meter hohen Hausberg vor.

Gemäss BAV tangiert die geplante Bahn wie bereits die alte Anlage zwar gewisse Schutzziele. Der Weissenstein ist als besonders schützenswert im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) verzeichnet.

Das Projekt sei jedoch optimiert worden und Ersatzmassnahmen seien geplant, hält das BAV fest. Die Bewilligung der neuen Seilbahn sei ein zentrales Element des vom Bundesrat genehmigten kantonalen Richtplans zur Umsetzung des Gesamtkonzepts Weissenstein plus.

Freude und Enttäuschung

Erfreut reagierten die Seilbahn Weissenstein AG und der Solothurner Regierungsrat auf das grüne Licht des Bundes. «Geduld und Kompromissbereitschaft» hätten sich ausbezahlt, hielt die Bahnbetreiberin fest.

Man hoffe auf die «Vernunft der Projektgegner». Wenn der Entscheid des BAV nicht beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werde, so könne mit dem Bau im Spätfrühling begonnen werden. Laufe alles optimal, werde die neue Bahn noch vor Ende des Jahres eröffnet.

Für den Regierungsrat entspricht die neue Bahn «einem Bedürfnis der Bevölkerung der Region». Man hoffe, dass die Beschwerdeführenden die auf ihr Betreiben hin erfolgten Änderungen an der Gesamtkonzeption Weissenstein würdigten.

Heimatschutz prüft Rekurs
Mit Enttäuschung reagierte der Verein «Pro Sesseli» auf den Entscheid. Der Verein engagiert sich für den Erhalt der alten Anlage. Man sei überzeugt, dass die neue Bahn «so nicht bewilligungsfähig sei», sagte Vereinspräsident Heinz Rudolf von Rohr auf Anfrage.

Der Schweizer Heimatschutz (SHS) will den BAV-Entscheid innerhalb der Rekursfrist von 30 Tagen sorgfältig prüfen. Die Konzession widerspreche den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz, teilte der SHS mit. Der Verband ist zu einem Rekurs berechtigt.

Dass der Entscheid des Bundesamtes für Verkehr erst nach zweieinhalb Jahren vorliege, zeige wie umstritten das Neubauprojekt innerhalb der verschiedenen Bundesämter sei. Die alte Anlage ist gemäss SHS «die letzte ihrer Art im Seilbahnland Schweiz und ein Denkmal von nationaler Bedeutung». (npa/sda)