Das Gericht veröffentlichte am Freitag zwei Urteile, aus denen hervorgeht, dass sowohl die Gewerkschaft Unia als auch die Betreiberin des Dorfes mit ihren Beschwerden abgeblitzt sind. Somit bleibt es beim Status quo: Läden dürfen mit Ausnahme der Zwischensaison in den Monaten Mai und November an Sonntagen geöffnet haben.

Die Gewerkschaft Unia hatte die Sonntagsarbeit im Einkaufsdorf an der A13 als gesetzeswidrig respektive bewilligungspflichtig eingestuft. Das Gericht verneinte dies. Es wies zudem die Forderung der Betreiberin der Einkaufsmeile nach Sonntagsarbeit während des ganzen Jahres ab.

Der Sonntag ist für die Geschäfte im Einkaufsdorf ein wichtiger Tag. Wie die Betreiberin im November 2010, nach Ablauf des ersten Geschäftsjahres, informierte, wird mit dem Verkauf an Sonntagen ein Viertel des Umsatzes erzielt. (npa/sda)