(Keystone-SDA) Am 23. März fand im Bezirsgericht in Visp eine Verhandlung betreffend eines Falles von Missachtung der 2021 geltenden Corona-Schutzmassnahmen statt. Der Wirt eines Zermatter Restaurant verteidigte sich gegen Vorwürfe über Verstosse und eine damit verbundene Busse von 600 Franken. Die Staatsanwaltschaft, die bei der Verhandlung nicht anwesend war, beantragte wegen Verletzung der Covid-19-Verordnung aus dem Jahr 2021 eine Busse von 600 Franken und bei Nichtbezahlen eine Ersatzstrafe von sechs Tagen. Ausserdem soll der Wirt die Verfahrenskosten in Höhe von 500 Franken übernehmen.

Der Restaurantbetreiber war per Strafbefehl verurteilt worden. Er erhob jedoch Einsprache dagegen, weshalb es zum Prozess kam. Die Vorwürfe gegen den Gastronomen aus Zermatt gehen laut Anklageschrift auf den 15. September 2021 zurück. An diesem Tag führte die Polizei eine Kontrolle in seinem Lokal durch, in dem vier Tische mit Gästen besetzt waren. Sie wurden gebeten, ihre Covid-Zertifikate vorzuweisen.

Laut Staatsanwaltschaft konnten sich nur die Gäste von drei Tischen gegenüber der Polizei mit einem gültigen Covid-Zertifikat ausweisen. Ein Paar, das am vierten Tisch bei einem Drink sass, weigerte sich gemäss Aussagen der Polizisten, ihre Identität preiszugeben und sich auszuweisen.

Rechtmässigkeit in Frage gestellt
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Gastronomen vor, seiner Verantwortung nicht nachgekommen zu sein, indem er die Covid-Bescheinigungen seiner Kunden nicht geprüft hat oder nicht durch seine Mitarbeiter prüfen liess. Damit handelte er laut der Staatsanwaltschaft wissentlich und willentlich und somit vorsätzlich.

Der Verteidiger des Restaurantinhabers, David Zollinger, forderte einen Freispruch für seinen Mandanten. Der Fall sei eigentlich eine «Bagatelle», weil es nur um eine Übertretung gehe, sagte Zollinger der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage. Es gehe aber um Fragen der Rechtmässigkeit und der Verhältnismässigkeit.

Der Verteidiger bestritt in seinem Plädoyer, dass es eine genügende gesetzliche Grundlage gegeben habe, um einen Wirt zur Kontrolle von Gästen zu verpflichten. Ausserdem seien keine Beweise vorhanden, dass sich an jenem Tag Gäste ohne Zertifikat im Lokal befunden hätten. Das Urteil wird später schriftlich bekanntgegeben.