Der Zürcher Stadtrat soll prüfen, wie die gewährte grosszügige Gastro-Aussenbenstuhlungsregel auf öffentlichem Grund zeitlich unbeschränkt beibehalten werden kann. Dies regte die SVP in ihrem dringlichen Postulat von Mitte März 2022 an.

Das Bedürfnis nach einer solchen wirtschaftsliberalen Politik sei gross. Eine entsprechende Petition sei von über 20'000 Personen unterzeichnet worden. Der Stadtrat könnte die neue Regelung beispielsweise im «Leitfaden Boulevardgastronomie» aufnehmen, brachte die SVP vor.

Das Postulat stiess grundsätzlich auch auf der linken Ratsseite auf Unterstützung. Die SP brachte dabei eine leicht einschränkende Ergänzung ein, wonach im öffentlichen Raum - trotz mehr Gastro-Plätzen nicht kommerzielle Verweilmöglichkeiten weiterhin bestehen bleiben müssten sowie Velofahrende und Fussgängerinnen und Fussgänger nicht behindert werden dürften.

Die AL scheiterte in der Debatte mit einer weiteren Verschärfung; sie wollte die zusätzlichen Gastroplätze auf öffentlichem Grund nur zulassen, wenn im Gegenzug flächenmässig gleich viele Autoparkplätze abgebaut werden. [RELATED]

2022 bleibt die Regel erhalten
Ein zweites am Mittwochabend traktandiertes Gastro-Postulat von FDP und SP vom September 2021 zogen die Verfasser zurück. Sie hatten darin verlangt, dass die zusätzlichen Gartensitzplätze zumindest für die Saison 2022 möglich bleiben.

Der Stadtrat hat diese Forderung inhaltlich mittlerweile bereits erfüllt. Er kündigte im März an, verschiedene Corona-Unterstützungsmassnahmen für das Gewerbe zu verlängern. So verzichtet die Stadt beispielsweise bis Ende 2022 auf die Gebühren, welche sie für die Nutzung des öffentlichen Grunds durch Märkte, Taxistandplätze, Restaurants und anderes verlangt.

Gastwirtschaftsbetriebe können zudem bis Ende Oktober 2022 weiterhin einerseits die Fläche ihrer Boulevardcafés kostenlos erweitern und andererseits die Zahl der angebotenen Aussensitzplätze um maximal 30 Prozent erhöhen.

Wie der Stadtrat bereits angekündigt hat, will er den Leitfaden Boulevardgastronomie in den kommenden Monaten überarbeiten. Betriebe, die nach Ablauf der Übergangsregelung ab 1. November eine permanente Ausweitung ihrer Boulevardflächen oder ihrer Platzzahl möchten, müssten aber frühzeitig ein ordentliches Baugesuch einreichen. (sda/nde)