Heute fällt Palmöl unter die Bezeichnung «pflanzliche Öle» – der Konsument weiss damit nicht, aus welcher Pflanze das Öl stammt. Neu muss die Herkunft von pflanzlichen Ölen und Fetten ausgewiesen werden, wie das Eidg. Departement des Innern (EDI) am Dienstag mitteilte. Nach dem Inkrafttreten der Revision Anfang2014 gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren.

Palmöl wird aus dem Fruchtfleisch der Ölpalme gewonnen. Der Palmölproduktion fallen riesige Regenwaldflächen zum Opfer. Dies insbesondere in Malaysia und Indonesien – die beiden Länder kommen für rund vier Fünftel der Weltproduktion auf.

Das Bedürfnis der Konsumenten nach umfassender Information im Zusammenhang mit Palmöl und -fett sei gestiegen, teilte das EDI mit. Die Deklarationspflicht für Palmöl-Produkte entspricht zudem dem europäischen Recht.

Neue Reihenfolge
Zu den Änderungen, die Anfang des nächsten Jahres in Kraft treten, gehört auch eine neue Kennzeichnung von Nährwerten. Bisher musste auf der Packung zuerst der Gehalt an Eiweiss, dann jener an Kohlenhydrat und schliesslich jener an Fett ausgewiesen werden.

Neu sind die «ungünstigen Nährstoffe» zuerst sichtbar – auf den Gehalt von Fett folgt jener von Kohlenhydraten und schliesslich jener von Eiweiss. Auch bei dieser Änderung gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren.

Die Revision des Lebensmittelrechts kommt zudem den Allergikern zugute. Ist in einem Produkt ein Allergen enthalten, muss dies auf der Packung durch die Schriftart, den Schriftstil, die Hintergrundfarbe oder andere geeignete Mittel sichtbar gemacht werden. Auch hier gilt eine zweijährige Übergangsfrist.

Alkoholische Getränke ausgenommen
In eine andere Richtung geht die Änderung über die Deklaration der Zutaten bei alkoholischen Getränken. Neu soll bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent die Deklarationspflicht ganz entfallen.

Das EDI bezeichnet diesen Verzicht selbst als umstritten. Europäisches Recht nimmt jedoch explizit diese Getränke von der Pflicht der Deklaration aus. Um Rechtssicherheit zu garantieren, werde diese Ausnahme nun ins Schweizer Recht überführt, begründet das EDI den Schritt. Erhalten bleibt die spezielle Kennzeichnung von süssen alkoholischen Getränken wie etwa Alcopops.

Trinkwasser im Fokus
Eine Reihe von Änderungen betreffen die Sicherheit des Trinkwassers. So soll die Fremd- und Inhaltsstoffverordnung um zwei Werte ergänzt werden. Damit lässt sich die Trinkwasserqualität besser beurteilen. Zudem werden Höchstwerte für Arsen und für chemisches Uran im Trinkwasser festgelegt. In beiden Fällen folgt die Schweiz Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Neu soll der Grenzwert für Arsen von heute 50 auf neu 10 Mikrogramm pro Liter gesenkt werden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erachtet diesen Schritt als wichtig, um den betroffenen Konsumenten mehr Sicherheit zu vermitteln. Noch keinen Toleranzwert gab es bislang dagegen für chemisches Uran. Dieser soll neu bei 30 Mikrogramm pro Liter festgelegt werden.

Allerdings könnten die neuen Grenzwerte in beiden Fällen dazu führen, dass lokale Trinkwasserquellen saniert oder sogar geschlossen werden müssen.Angesichts der möglichen Investitionen gilt eine fünfjährige Übergangsfrist. (npa/sda)