Im Kanton Graubünden muss ab dem (morgigen) Samstag in den öffentlich zugänglichen Räumen eine Maske als Schutz vor einer Coronavirus-Ansteckung getragen werden.

Gemäss den am Freitag im Kantonsamtsblatt veröffentlichen Angaben müssen Masken unter anderem in Geschäften, Einkaufszentren, Poststellen, Museen, in Gotteshäusern, auf Bahnhöfen und in Gastronomiebetrieben (inklusive Bars, Clubs, Diskotheken, Verpflegungsbetrieben) getragen werden. In den Restaurants dürfen Gäste die Maske nur dann ablegen, wenn sie an einem Tisch sitzen. Von der Maskenpflicht ausgenommen hat die Kantonsregierung Kinder unter 12 Jahren.

Nach Angaben der Kantonsregierung wurde die Maskentragpflicht bis zum 15. Dezember erlassen. Die Regierung empfiehlt, auch ausserhalb der öffentlich zugänglichen Innenräume eine Schutzmaske zu tragen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Als weitere Massnahme ordnete die Regierung eine Sitzpflicht in Gastronomiebetrieben an.

An den öffentlichen und privaten Volksschulen gilt für alle Erwachsenen eine Maskenpflicht, ausgenommen in Unterrichtsräumen. Sollte allerdings im Unterricht der Mindestabstand von eineinhalb Metern zwischen Lehrpersonen und Schülern nicht eingehalten werden, müssen Masken aufgesetzt werden. Zuständig für die Kontrollen sind die Gemeinden.

Bei Widerhandlungen gegen die zwei Monate dauernde Anordnung  droht eine Busse. (sda)