Die am Montag von Basler Gesundheitsamt und Kantonslabor geforderte Einführung eines «aktiven Öffentlichkeitsprinzips», wonach alle Verpflegungsbetriebe verpflichtet werden sollen, ihre Hygiene-Resultate klar sichtbar zu zeigen, lehnt der Basler Wirteverband ab.

Kontrollresultate seien immer Momentaufnahmen, mahnt der Wirteverband. Und Fehler passierten auch Profis. Ein schlechtes Resultat aufhängen zu müssen, schädige eine Beiz aber dauerhaft. Angesichts der hohen Fluktuation unter den Wirten könne zudem ein gutes Inspektionsresultat Gäste in falscher Sicherheit wiegen.

Mit einer Einführung des aktiven Öffentlichkeitsprinzips müssten Kontrollen nicht wie heute im Schnitt alle zwei Jahre erfolgen, sondern etwa quartalsweise. Das würde deutlich mehr Inspektoren erfordern, also sehr viel kosten. Der Hygienestandard sei jedoch in der Schweiz bereits sehr gut, weshalb ein solcher Ausbau gar nicht nötig sei.

Der Wirteverbandssprecher betonte die Wichtigkeit des bisherigen Kontrollmodus'. Auch sei die berufliche Aus- und Weiterbildung zu stärken. Betriebe mit unhaltbaren Zuständen müsse man schliessen oder hoch büssen.

Käme das Öffentlichkeitsprinzip für Wirte, wäre es nach Verbandssicht auch beispielsweise für Spitäler oder Anwälte und deren Leistungsausweis zu fordern. (npa/sda)