Dieser jüngste superprovisorische Entscheid, vom St. Galler Handelsgericht im Internet publiziert, stammt vom 25. Oktober. Ausschlaggebend für die richterliche Kehrtwende war, dass Migros ihren Schoko-Bär in einer PET- Verpackung anbiete, die sich vom golden verpackten «Lindt-Teddy» unterscheide, wie das Gericht schreibt.

Ausserdem habe Migros glaubhaft machen können, dass ihr Schoko-Bär schon in früheren Jahren in ähnlicher Form verkauft worden sei, heisst es im Entscheid des Handelsgerichtspräsidenten.

«Rufausbeutung»
Lind & Sprüngli hatte in ihrer Klage «Rufausbeutung» geltend gemacht. Die Migros-Schoko-Bären seien den Lindt-Teddys ähnlich. Letztere werden in goldener Folie verpackt und mit einer roten Schlaufe um den Hals angeboten. Die Lindt-Bären sind das weihnachtliche Pendant zu den Gold-Hasen.

Wie es nach den beiden superprovisorischen Entscheiden weiter geht, ist noch offen, wie Sylvia Kälin, Sprecherin von Lindt & Sprüngli, auf Anfrage sagte.

Gerichtsstreit auch in Deutschland
Um die goldenen Lindt-Bären ist auch in Deutschland ein Gerichtsverfahrenhängig: Das Kölner Landgericht entschied Ende 2012 in einem Streit um Haribo-«Goldbären» und den «Lindt-Teddy» gegen den Schweizer Schokoladehersteller.Lindt zog den Fall ans Oberlandesgericht weiter, das noch nicht entschieden hat.