Die Anmeldung zur europaweiten Sammelklage gegen Booking.com ist neu bis zum 29. August  möglich. Grund für die Fristverlängerung ist die grosse Nachfrage von Hotels in ganz Europa.

Bereits über 10'000 Betriebe haben sich europaweit der Initiative angeschlossen. Konkret geht es um Schadenersatzforderungen im Zusammenhang mit den sogenannten Bestpreisklauseln von Booking.com.

Der Europäische Gerichtshof hatte diese im September 2024 als wettbewerbswidrig eingestuft. Die Klage wird von der Hotel Claims Alliance Foundation vor einem niederländischen Gericht geführt und von Hotrec sowie über 30 nationalen Hotelverbänden unterstützt. Die Teilnahme ist kostenfrei und risikolos. (mm)

Weitere Informationen
HotellerieSuisse stellt als Informationsdrehscheibe den Betrieben vielfältige Informationen zur Sammelklage zur Verfügung.
Informationen zur Sammelklage

Der Verband steht für individuelle Auskunft zur Verfügung:
politik[at]hotelleriesuisse.ch

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