«Das Verfahren aufgrund einer mündlichen Zusage zu beenden halte ich für nicht ausreichend», kommentiert  Markus Gratzer, Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), die Einstellung der Untersuchungen der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) bezüglich der wettbewerbsverzerrenden Vertragsbedingungen von Booking.com & Co.

Die Untersuchen wurden offenbar eingestellt, weil die Wettbewerbsbehörde die angepassten Bestpreisklauseln der Hotelbuchungsplattformen als ausreichend erachtet.

Vom Beschluss der Behörde erfahren hat die ÖHV über einen Zeitungsartikel. Ein Journalist mit Insider-Wissen brachte das Thema an die Öffentlichkeit. «Wir haben daraufhin am Montag bei der BWB nachgefragt. Der Entscheid wurde uns dann bestätigt», erklärt Oliver Schenk, Pressesprecher bei der ÖHV auf Anfrage von htr.ch. Offenbar will die Wettbewerbsbehörde auf nationaler Ebene nichts mehr weiter unternehmen, sondern sich bei einer europäischen Monitoring-Gruppe eingeben, die sich mit dem Thema Buchungsplattformen befasst.

Das reicht den österreichischen Hoteliers nicht. Trotz der geänderten Geschäftsbedingungen der Portale dürfen die Hoteliers auf ihren eigenen Webseiten nach wie vor keine tiefere Zimmerpreise anbieten. Die ÖHV hatte gegen diese Eingriffe in die unternehmerische Freiheit der Hotels bereits 2012 Beschwerde bei der BWB eingreicht.

Offen ist für den Interessenvertreter auch noch die Frage nach der Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtungszusage, und wie es mit anderen Playern am Markt aussieht. «Was ist zum Beispiel mit HRS? Die jetzige Regelung reicht nicht und lässt zu viele Fragen offen. Es braucht ein schriftliches, transparentes Agreement. Fakt ist, dass Hoteliers ihre Zimmerpreise noch immer nicht frei gestalten können – das geht nicht», so Gratzer.

Die ÖHV erwägt nun rechtliche Schritte gegen die Buchungsplattformen zu unternehmen. «Wir prüfen den Gang ans Kartellgericht», so Oliver Schenk weiter. (htr/npa)